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   BGH, 22.04.1960 - V ZR 164/58   

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https://dejure.org/1960,7890
BGH, 22.04.1960 - V ZR 164/58 (https://dejure.org/1960,7890)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1960 - V ZR 164/58 (https://dejure.org/1960,7890)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1960 - V ZR 164/58 (https://dejure.org/1960,7890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer eingetragenen Hypothek als eine Höchstbetragshypothek - Ausschluss einer Höchstbetragshypothek bei Überschreiten des Betrages durch die bestehende Restkaufpreisforderung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.03.1902 - V 432/01

    Höchstbetragshypothek. Pfändung

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 164/58
    Die Revision hat in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf RGZ 51, 115, 118/119; 55, 217, 222; 125, 133, 136 noch geltend gemacht, dem Kläger stehe die erhöhte Kaufpreisforderung deshalb nicht zu, weil mit dem Verteilungstermin die Möglichkeit der Entstehung neuer Forderungen aufgehört habe.
  • RG, 19.06.1929 - V 548/28

    1. Über die Geltendmachung der Löschungsvormerkung in der Zwangsversteigerung. 2.

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 164/58
    In RGZ 125, 133, 136 ist auch ausdrücklich nur von einer außerhalb des geringsten Gebots stehenden, durch den Zuschlag erlöschenden Höchstbetragshypothek die Rede.
  • BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65

    Abgrenzung einer persönlichen Dienstbarkeit von einer Grunddienstbarkeit -

    Dein steht jedoch die Rechtsprechung des Senats entgegen, nach der durch die uneingeschränkte Verweisung auf die Urkunde vom 14. Dezember 1950 in der Grundbucheintragung alles das zum Gegenstand der Eintragung gemacht worden ist, was nach einer dem § 133 BGB entsprechenden Auslegung zum Inhalt des eingetragenen Rechts gemacht werden sollte (Urteile vom 22. April 1959 - V ZR 193/57 - LM § 883 BGB Nr. 6; vom 22. April 1960 - V ZR 164/58 WM 1960, 919, 920 und vom 3. Juni 1964 - V ZR 46/62 WM 1964, 913, 916).
  • BGH, 03.06.1964 - V ZR 46/62
    Mai 1905 in der Grundbucheintragung ist alles das zum Gegenstand der Eintragung gemacht worden, was nach einer dem § 133 BGB entsprechenden Auslegung zum Inhalt des Vorkaufsrechts gemacht wer den sollte (Urteile das Senats vom 22. April 1959" V ZR 193/57" IM § 883 BGB Nr. 6 mit weiteren Nachweisen und vom 22. April I960, V ZR 164/58 S. 7).
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