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   BGH, 22.04.2009 - 1 ARs 6/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,10156
BGH, 22.04.2009 - 1 ARs 6/09 (1) (https://dejure.org/2009,10156)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 ARs 6/09 (1) (https://dejure.org/2009,10156)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 ARs 6/09 (1) (https://dejure.org/2009,10156)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Revisibilität der förmlichen Augenscheinseinnahme nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO (Unterrichtung unter Vorzeigung des Augenscheinsobjekts; absoluter Revisionsgrund)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO
    Fortdauernde Abwesenheit des nach § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen kein absoluter Revisionsgrund

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Absoluter Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) aufgrund fortdauernder Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernten Angeklagten i.R.d. Verhandlung über die Entlassung des Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes i.F.e Verpflichtung zur förmlichen Augenscheinseinnahme nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 338

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; StPO § 338
    Absoluter Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung ( StPO ) aufgrund fortdauernder Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernten Angeklagten i.R.d. Verhandlung über die Entlassung des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Sie ist auch vom 1. und vom 4. Strafsenat ausdrücklich gebilligt worden (vgl. die Antwortbeschlüsse vom 22. April 2009 - 1 ARs 6/09 - und vom 25. August 2009 - 4 ARs 7/09).
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