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   BGH, 22.04.2009 - I ZR 215/06   

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https://dejure.org/2009,3158
BGH, 22.04.2009 - I ZR 215/06 (https://dejure.org/2009,3158)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - I ZR 215/06 (https://dejure.org/2009,3158)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - I ZR 215/06 (https://dejure.org/2009,3158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das dem Sendeunternehmen zustehende ausschließliche Recht zum Aufnehmen ihrer Funksendungen auf Bildträger und Tonträger durch Aufzeichnung von Sendungen auf den "Persönlichen Videorecordern" - Begriff des Herstellers von Aufzeichnungen i.R.e. Nutzung von ...

  • debier datenbank

    Shift TV

    §§ 15 Abs. 3, 16, 19a, 20, 53 Abs. 1, 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, 97 UrhG

  • Judicialis

    BGB § 242; ; JMStV § 5 Abs. 1; ; JMStV § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; UrhG § ... 15; ; UrhG § 16; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 20; ; UrhG § 53; ; UrhG § 87 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 98 Abs. 1; ; UrhG § 98 Abs. 3; ; UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts eines Fernseh-Sendeunternehmens durch Unterhalt eines Online-Videorecorders zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 20, 87 Abs. 1 UrhG
    Zur Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Online-Videorecordern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Internetvideorekorder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11

    Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 215/06, ZUM-RD 2009, 508).

    a) Eine Weitersendung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 UrhG setzt voraus, dass der Inhalt einer Sendung durch funktechnische Mittel einer Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (BGH, ZUM-RD 2009, 508 Rn. 32; BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 32 - Internet-Videorecorder I; BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 160/07, GRUR 2010, 530 Rn. 17 = WRP 2010, 784 - Regio-Vertrag, mwN).

    Dabei muss die Weitersendung zeitgleich mit dem Empfang erfolgen (BGH, ZUM-RD 2009, 508 Rn. 29 f.; GRUR 2009, 845 Rn. 29 f. - Internet-Videorecorder I) und in ihrer Bedeutung als Werknutzung anderen durch öffentliche Wiedergabe erfolgten Werknutzungen entsprechen (vgl. BGH, ZUM-RD 2009, 508 Rn. 31 f.; GRUR 2009, 845 Rn. 31 f. - Internet-Videorecorder I).

    Da sie ihren Kunden mit den "Persönlichen Videorecordern" darüber hinaus auch die Empfangsvorrichtungen zur Verfügung stellt, ist ihre Tätigkeit in ihrer Bedeutung als Werknutzung den anderen vom Gesetz dem Urheber vorbehaltenen Werknutzungen durch öffentliche Wiedergabe vergleichbar (vgl. BGH, ZUM-RD 2009, 508 Rn. 33; GRUR 2009, 845 Rn. 33 - Internet-Videorecorder I).

    Zu welchem Zeitpunkt die Empfänger die bestellte Sendung wahrnehmen können, ist ohne Belang (BGH, ZUM-RD 2009, 508 Rn. 35; GRUR 2009, 845 Rn. 35 - Internet-Videorecorder I, mwN).

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