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   BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09   

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https://dejure.org/2010,4101
BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09 (https://dejure.org/2010,4101)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - IX ZB 217/09 (https://dejure.org/2010,4101)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09 (https://dejure.org/2010,4101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, Art 3 Abs 1 S 1 EGV 1346/2000
    Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung bei einem angeblichen Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Frankreich; Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das deutsche Insolvenzgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vor der Feststellung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags bei zweifelhaftem Gerichtsstand

  • rewis.io

    Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung bei einem angeblichen Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Frankreich; Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das deutsche Insolvenzgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung bei einem angeblichen Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Frankreich; Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das deutsche Insolvenzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vor der Feststellung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags bei zweifelhaftem Gerichtsstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Rechtsbeschwerde; Gerichtsstand bei Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 68
  • NZI 2010, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 76/09

    Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts;

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Habe die Person einen Wohnsitz im Ausland, sei dagegen § 16 ZPO nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 76/09, ZInsO 2010, 348 Rn. 3).

    Mithin konnte zur Bestimmung der Zuständigkeit § 16 ZPO herangezogen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 aaO S. 348 f Rn. 4).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Ihrem Vorbringen kann jedoch nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Ihrem Vorbringen kann jedoch nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Wenn das Gericht bei dieser Sachlage aufgrund der weiter ermittelten Umstände zu dem Ergebnis kommt, dass eine Wohnsitzverlegung ins Ausland zum für die Zuständigkeitsbestimmung maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorgelegen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 2008 - IX ZB 201/07, ZInsO 2008, 1382, 1383 Rn. 8), ist dagegen nichts zu erinnern.
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner bei der Aufklärung der zuständigkeitsbegründenden Anknüpfungstatsachen nicht mitwirkt (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 164/06, ZInsO 2007, 440, 441 Rn. 11 ff).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Ihrem Vorbringen kann jedoch nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 113/08

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Insolvenzgerichts hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09
    Nach einhelliger Meinung muss sich das Insolvenzgericht insoweit eine persönliche Überzeugung verschaffen, die dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO entspricht (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 113/08, Rn. 2 f).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Das Insolvenzgericht prüft deswegen die internationale Zuständigkeit von Amts wegen, ohne an übereinstimmenden Vortrag der Verfahrensbeteiligten im Eröffnungsverfahren gebunden zu sein (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 11; siehe ferner Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09, ZInsO 2010, 1013 Rn. 7; Kemper, aaO Rn. 17).
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    b) Danach richtet sich die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts mangels Anwendbarkeit der EuInsVO nach den nationalen Normen, da die Zuständigkeit des Gerichts eines anderen Mitgliedsstaates nach Art. 3 EuInsVO nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22.04.2010, IX ZB 217/09, rech. bei juris, Rn. 9; vgl. auch die Entscheidung des High Court of Justice v. 15.07.2002, Geveran Trading Co Ltd v Skjevsland, [2003] B.C.C. 209, 391, wonach das Gericht bei einem Schuldner mit norwegischer Staatsbürgerschaft, der drei Jahre in England lebte und außerdem in Spanien und in der Schweiz wohnhaft war, den COMI weder in Spanien noch in der Schweiz annahm und als Konsequenz daraus nicht die EuInsVO, sondern eine Regelung für innerstaatliche Zuständigkeit (sec 265 Insolvency Act 1986) anwandte und gestützt auf den letzten Wohnsitz des Schuldners in England die eigene Zuständigkeit bejahte).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner bei der Aufklärung der zuständigkeitsbegründenden Anknüpfungstatsachen nicht mitwirkt (BGH, Beschl. v. 22.03.2007, IX ZB 164/06, ZInsO 2007, 440, 441, Rn. 11 ff.; BGH, Beschl. v. 22.04.2010, IX ZB 217/09, rech. bei juris, Rn. 5).

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    Zwar ist § 16 ZPO nicht anwendbar, wenn die Person einen Wohnsitz im Ausland hat (vgl. BGH, Beschl. vom 22. April 2010, IX ZB 217/09, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Januar 2010, IX ZB 76/09, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Zum einen kommt eine Zuständigkeit beim Landgericht Mainz als dem Gericht des letzten Wohnsitzes gemäß § 16 ZPO in Betracht, weil sich ein aktueller Wohnsitz des Beklagten aus den vorgelegten Bescheinigungen der Meldebehörden nicht ergibt (zu der grundsätzlich vom Kläger nachzuweisenden Wohnsitzlosigkeit nicht nur in Bezug auf das Inland: BGH, Beschluss vom 22. April 2010, IX ZB 217/09, juris Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 18 f.; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 16 Rn. 5; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 16 Rn. 2; Toussaint in BeckOK, ZPO, § 16 Rn. 4) und auch ein Aufenthaltsort im Inland nicht bekannt ist.
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08

    Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Beschwerdegericht durfte hiernach im Freibeweisverfahren die vorliegenden Beweise würdigen, ohne die Zeugen förmlich zu vernehmen, solange es sich aufgrund der vorliegenden Beweise eine persönliche Überzeugung verschaffen konnte, die dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO entsprach (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09, NZI 2010, 680 Rn. 8).
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