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   BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08   

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https://dejure.org/2010,361
BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Dynamische Dokumentengenerierung

    PatG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG
    Ab sofort ist nahezu jedwede Software patentierbar / Dynamische Dokumentengenerierung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dynamische Dokumentengenerierung

    § 1 Abs 1 PatG, § 1 Abs 3 Nr 3 PatG, § 1 Abs 4 PatG
    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • Telemedicus

    "Dynamische Dokumentengenerierung" - Zum Technizitätserfordernis bei Softwarepatenten

  • Telemedicus

    "Dynamische Dokumentengenerierung" - Zum Technizitätserfordernis bei Softwarepatenten

  • IWW
  • JurPC

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • aufrecht.de

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfügt Software über genügend "Technizität", um als patentierfähig zu gelten?

  • Wolters Kluwer

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • kanzlei.biz

    Softwarepatent - leicht gemacht

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • rewis.io

    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • rechtsportal.de

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Dynamische Dokumentengenerierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tür weit auf für Softwarepatente

  • heise.de (Pressebericht, 19.05.2010)

    Bundesgerichtshof ebnet Weg für Softwarepatente

  • heise.de (Pressebericht, 20.05.2010)

    Urteil zu Softwarepatenten stößt auf viel Kritik

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2010)

    Softwarepatente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • zdnet.de (Pressebericht, 21.05.2010)

    Softwarepatente könnten erleichtert werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Patentierbarkeit von Software

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Softwarepatente - Dynamische Dokumentgenerierung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Patentschutz für Computersoftware erweitert

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-jena.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Anmerkungen zu neuesten Softwarepatententscheidungen (Dipl.-Phys. Dr. rer. nat. Swen Kiesewetter-Köbinger; Der Grüne Bote 3/2010, S. 201-206)

  • ifross.org (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung der Patentierbarkeit von Software

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 214
  • GRUR 2010, 613
  • GRUR Int. 2010, 1003
  • MMR 2010, 550
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Für das Technizitätserfordernis ist es jedoch, wie der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten" (Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479) klargestellt hat, unerheblich, ob der Gegenstand einer Anmeldung neben technischen Merkmalen auch nichttechnische aufweist und welche dieser Merkmale die beanspruchte Lehre prägen.

    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen bzw. vom Patentschutz ausgeschlossenen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt vielmehr - abgesehen von etwa einschlägigen Ausschlusstatbeständen des § 1 Abs. 3 PatG - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 10 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Sen.Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 4/07 Tz. 20 - Glasflaschenanalysesystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1991 entschieden, dass eine programmbezogene Lehre technisch ist, wenn sie die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGHZ 115, 11 - Seitenpuffer).

    Die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage hat er im damaligen Streitfall insofern als betroffen angesehen, als es die erfindungsgemäße Lehre ermögliche, die Datenverarbeitungsanlage unter besserer Ausnutzung des Arbeitsspeichers und mit kürzeren Speicherzugriffszeiten zu betreiben (BGHZ 115, 11, 21).

    Dieses Verfahren betreffe die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche, denn es enthalte die Anweisung, die Elemente einer Datenverarbeitungsanlage beim Betrieb unmittelbar auf bestimmte Art und Weise zu benutzen (BGHZ 115, 11, 22).

  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 24/89

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Diese Unterscheidung lehnt sich an die Entscheidung "Chinesische Schriftzeichen" (BGHZ 115, 23) an.

    In dieser hat der Bundesgerichtshof das zum Patent angemeldete Verfahren zur Eingabe chinesischer Zeichen in Textsysteme, das zur Einsparung von Speicherplatz, zur Verringerung der Zugriffszeit und zur Erhöhung der Geschwindigkeit des Verarbeitungsvorgangs insgesamt eine bestimmte Speicheradressierung vorsah, nicht als technische Lehre angesehen, weil das Verfahren im Gegensatz zum Fall "Seitenpuffer" nicht die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betreffe; die gegenständlichen Merkmale der Datenverarbeitungsanlage gäben der beanspruchten Lehre nicht das entscheidende Gepräge, die mit den gedanklichen Maßnahmen des Ordnens der verarbeiteten Daten stehe und falle (BGHZ 115, 23, 31).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03

    Rentabilitätsermittlung

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

    Glasflaschenanalysesystem

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Sen.Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 4/07 Tz. 20 - Glasflaschenanalysesystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Einer Vorrichtung (Datenverarbeitungsanlage), die in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, kommt deshalb ohne weiteres technischer Charakter zu, auch wenn die Vorrichtung erfindungsgemäß der Textbearbeitung dient (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

  • BPatG, 17.01.2008 - 17 W (pat) 71/04
  • EuG, 01.03.2005 - T-258/03

    Mausolf / Europol

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten betrifft und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 = BlPMZ 2009, 183 Rn. 8 ff. - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 = BlPMZ 2010, 326 Rn. 19 - Dynamische Dokumentengenerierung).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197, 204 - Elektronischer Zahlungsverkehr; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGH, Beschluss v. 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 22 - Dynamische Dokumentengenerierung).

    Das vom Gesetzgeber mit den Ausschlusstatbeständen verfolgte Anliegen wird nach der Rechtsprechung des Senats - nicht anders als nach der Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (vgl. EPA, GBK, Beschluss vom 12. Mai 2010 - G 3/08 Rn. 10.7.1, 10.8.2, 10.13 bis 10.13.2 - Program for computers) - im Wesentlichen dadurch verwirklicht, dass jedenfalls bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 23 f. - Dynamische Dokumentengenerierung, mwN).

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    Es genügt auch bei einem Verfahrensanspruch für die Erfüllung des Technizitätserfordernisses, wenn die Erfindung eine bestimmte Nutzung der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGHZ 185, 214 Rn. 20 mwN - dynamische Dokumentengenerierung).

    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt, muss die beanspruchte Lehre vielmehr über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGHZ 185, 214 Rn. 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    cc) Von einem zur Lösung eines technischen Problems eingesetzten technischen Mittel kann ferner dann gesprochen werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGHZ 185, 214 Rn. 27 - dynamische Dokumentengenerierung).

  • BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von

    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt - abgesehen von etwa einschlägigen anderen Ausschlusstatbeständen - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 Rn. 15 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, jeweils zu § 1 PatG).

    Wegen des Patentierungsausschlusses für Computerprogramme als solche können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst solche Anweisungen die Patentfähigkeit eines Verfahrens begründen, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen).

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