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   BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57   

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BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57 (https://dejure.org/1958,151)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1958 - 1 StR 551/57 (https://dejure.org/1958,151)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57 (https://dejure.org/1958,151)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 345
  • NJW 1958, 1101
  • MDR 1958, 703
  • DB 1958, 1010
  • DB 1958, 1126
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Denn grundsätzlich gilt, dass erst dann, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen und den Vorteil, den er dafür forderte oder sich versprechen ließ, in seinem letzten Stück erhalten und angenommen hat, die Tat beendet ist (BGH, Urteil vom 30. April 1957 - 1 StR 287/56, BGHSt 10, 237, 243; BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

    Namentlich die sich unmittelbar an die vorstehende Feststellung anschließende rechtliche Würdigung "An diesem Tag (gemeint ist der 28. April 1999) also waren die Bestechungshandlungen des Angeklagten beendet und begann insofern die Verjährung (vgl. BGH aaO BGHSt 11, 345, 347)", ist nicht geeignet die erforderlichen Feststellungen zu ersetzen.

    aa) Zwar beginnt die Verjährung der Bestechlichkeit nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spätestens mit dem Ausscheiden des Täters als Beamter, was auch dann gilt, wenn er noch später Vorteile für seine frühere Bestechlichkeit erhält und annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

    Diese beginne mit der Beendigung strafbaren Verhaltens (BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    bb) Selbst wenn man aber die Leistungen aufgrund der Beraterverträge wegen einer einheitlichen Unrechtsvereinbarung in ihrer Gesamtheit sähe (vgl. BGHSt 11, 345, 347), würde dies hier zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Wird die pflichtwidrige Diensthandlung erst nach der Zuwendung des Vorteils vorgenommen, so führt somit erst dies zur Beendigung der Tat (Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 3, 5; ebenso Schmid in LK 12. Aufl. § 78a Rdn. 3, 5; wohl auch Fischer, StGB 55. Aufl. § 331 Rdn. 30; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4; s. die - allerdings nicht tragende - Formulierung in BGHSt 11, 345, 347; vgl. Tiedemann in LK 11. Aufl. § 299 Rdn. 60 für Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Senat, Urt. vom 10. Januar 2008 - 3 StR 462/07 - Rdn. 22 - juris - für die Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB; offen gelassen bei Jescheck in LK § 331 Rdn. 32; aA Otto in FS für Lackner, S. 715, 720, 722; Korte in MünchKommStGB § 331 Rdn. 192; Lemke in NK StGB § 78a Rdn. 4; Kuhlen in NK § 331 Rdn. 128; Stree/SternbergLieben in Schönke/Schröder aaO § 78a Rdn. 2).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Er hat weiter ausgeführt, daß die Begehungsform des Forderns - und ebenso die des Sichversprechenlassens - nicht in der Annahme von Vorteilen aufgeht, sondern selbständig neben den beiden anderen Begehungsarten der Bestechlichkeit steht (BGHSt 11, 345, 346) und daß die Beendigung erst mit der Annahme des letzten Vorteils eintritt (BGHSt 11, 345, 347).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats in BGHSt 11, 345, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] behandelt die Frage des Verjährungsbeginns bei der Bestechung.
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    Dies bedeutet für Bestechung, daß die Tat beendet ist, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen hat und (gegebenenfalls) der ihm dafür versprochene Vorteil in seinem letzten Stück gewährt worden ist (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347).
  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93

    Zeitpunkt der Beendigung einer qualifizierten Verletzung von Privatgeheimnissen -

    Bei der Bestechlichkeit stellt sich die Frage nach Vollendung und Beendigung ganz anders, weil die Realisierung des Vorteils selbst ein Tatbestandsmerkmal ist (s. BGHSt 11, 345 ff.).

    Dann aber lag in dieser einen Abrede eine Bestechlichkeit, die lediglich sukzessiv mit mehreren Zahlungen beendet wurde (s. BGHSt 11, 345 ff.).

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 271/03

    Erforderlicher Fortbestand der Amtsträgereigenschaft (Zeitpunkt; keine

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung -

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beihilfe zum Vorenthalten von

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95

    Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs

  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92

    Begründung von Tateinheit zwischen Vollendung und Beendigung

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

  • BayObLG, 12.07.1995 - 3 ObOWi 58/95
  • BGH, 10.12.1965 - 9 StE 2/65
  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
  • BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe -

  • BGH, 18.06.1969 - 1 StR 594/68

    Aufhebung eines Gesamtstrafausspruchs

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

  • BGH, 10.02.1965 - 2 StR 595/64

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Feststellung des Vorliegens einer

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 400/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 12.06.1959 - 4 StR 151/59

    Rechtsmittel

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