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   BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62   

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https://dejure.org/1962,323
BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62 (https://dejure.org/1962,323)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - 1 StR 156/62 (https://dejure.org/1962,323)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - 1 StR 156/62 (https://dejure.org/1962,323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug - Vorliegen eines Vermögensschadens mit der ersten Kreditinanspruchnahme gegen Hingabe ungedeckter Schecks i.R.e. Betrugs - Ausnutzung der Verbindung zu Kreditinstituten zum Zwecke der Beschaffung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 248
  • NJW 1962, 1451
  • MDR 1962, 754
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    In diesem Sinne hat er bei den Tatbeständen der Eidesdelikte, die nur dem Schutz der staatlichen Rechtspflege dienen (RG JW 35, 2379; 37, 175), die Personen als Verletzte gem. § 61 Nr. 2 StPO betrachtet, die durch die unwahre Aussage in irgend einer Weise benachteiligt wurden (BGHSt 5, 85).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 480/59

    Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Nichtentbindung von der Schweigepflicht -

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    In diesem Sinne hat bereits der 4. Strafsenat die Nichtvereidigung eines als Zeugen vernommenen Rechtsanwalts gebilligt, der den wegen Untreue Angeklagten dessen unmittelbar geschädigten Auftraggebern empfohlen hatte und aus diesem Grunde Gefahr lief, in seinem Ansehen Schaden zu erleiden (BGH Urt. vom 8. April 1960 - 4 StR 480/59).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    Die Vorschrift des § 61 Nr. 2 StPO berührt sich insoweit mit dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 3 StPO (vgl. hierzu BGHSt 1, 274).
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    Er hat die tatbestandsmäßige Vermögensschädigung einer GmbH auch auf die nur mittelbar betroffenen Gesellschafter der GmbH bezogen und diese gleichfalls als Verletzte im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO angesehen (BGHSt 4, 202).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    Der Hinweis der Revision auf BGHSt 1, 137 liegt neben der Sache.
  • RG, 09.04.1940 - 1 D 161/40

    Im Sinne des § 263 Abs. 5 StGB. ist der Betrug gegen den begangen, der an seinem

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62
    Diese Auffassung wurde zwar vom Reichsgericht vertreten (RGSt 74, 167).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Dies gilt etwa, wenn ein Zeuge nur durch eine von mehreren Taten, zu denen er berichtet, im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO verletzt worden ist (BGHSt 17, 248, 249).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Zutreffend hat sie sich unter anderem auf die Entscheidung in BGHSt 17, 248 berufen.

    Dies wurde durch den Hinweis der Strafkammer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 17, 248 zusätzlich bekräftigt.

    Satz 1 des zitierten Leitsatzes lautet: "Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO ist auch derjenige Zeuge, den der Verletzte durch seine Tat dem Verdacht der Teilnahme ausgesetzt und dadurch in seinem Ansehen geschädigt hat." Wenn dem durch einen Rechtsanwalt verteidigten Revisionsführer der Hinweis auf BGHSt 17, 248 unverständlich gewesen sein sollte, hätte er nachfragen können.

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Ein solcher Sachverhalt ist mit dem z.B. in BGHSt 17, 248, 252 entschiedenen Fall nicht vergleichbar.

    Anders verhält es sich, wenn auch er, z.B. weil er zugleich Gesellschafter der GmbH ist, durch die Tat geschädigt wurde (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85; 17, 248, 250 ff; BGH StV 1986, 283; BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 1 StR 39/55).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Zwar kann auch der bei einem Betrug Getäuschte, der selbst nicht Vermögensinhaber ist, Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sein, wenn er durch die Tat des Angeklagten in die Gefahr gebracht wird, als Teilnehmer an seiner Tat verdächtigt zu werden (BGHSt 17, 248; BGHR StPO § 61 Nr. 2 Verletzter 1).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85

    Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat

    Dieses Geschehen machte die Zeugen zwar zu Verletzten im Zusammenhang mit der zweiten Tat (vgl. BGHSt 17, 248, 251 f), nicht aber ohne weiteres auch insoweit, als es sich um den ersten Brand handelt.

    Die Verletzung durch eine andere Tat reicht nicht aus (RG HRR 1937 Nr. 359; BGHSt 17, 248, 249), es sei denn, die Taten wären so eng miteinander verknüpft, daß über die Vereidigung oder Nichtvereidigung nur einheitlich entschieden werden kann (OLG Köln NJW 1957, 960; Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 61 Rdn. 10).

  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Dabei braucht nicht im einzelnen untersucht zu werden, ob die Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO bei den genannten Personen gegeben waren (vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 17, 248) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 6/62].
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80

    Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen -

    Ob die Vereidigung eines Zeugen zu unterbleiben hat, der als Verletzter im Sinne von § 61 Nr. 2 StPO anzusehen ist (vgl. dazu BGHSt 17, 248, 251/252), entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen.
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71

    Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien

    Verletzte im Sinne dieser Vorschrift sind auch die Zeugen, die auf Veranlassung und als - wenn auch gutgläubiges - Werkzeug des Täters zur Tat in strafrechtlich nicht vorwerfbarer Weise beigetragen haben und die der Täter dadurch dem - wenn auch im Ergebnis unbegründeten - Verdacht einer Teilnahme an dieser Tat ausgesetzt hat (BGHSt 17, 248, 252) [BGH 22.05.1962 - 1 StR 156/62].
  • BGH, 23.06.1970 - 5 StR 304/70

    Vereidigung eines Verletzten - Verletzteneigenschaft von Zeugen

    Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß Verletzter im Sinne dieser Vorschrift jeder ist, der durch das Handeln des Angeklagten irgendeinen Nachteil erlitten hat oder erleiden konnte (BGHSt 1, 85, 87 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50]; 4, 202, 204 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85, 87 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; 17, 248, 250, 251) [BGH 22.05.1962 - 1 StR 156/62].
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 397/87

    Zeugnisverweigerungsrecht - Widerruf - Vereidigung - Verletzter

  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 257/69

    Vereidigung von Zeugen - Interesse eines Zeugen am Ausgang des Verfahrens -

  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 101/63

    Urkundenfälschung in der Begehungsform der Blankettfälschung - Zulässigkeit der

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