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   BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62   

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BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62 (https://dejure.org/1962,332)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - 1 StR 103/62 (https://dejure.org/1962,332)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - 1 StR 103/62 (https://dejure.org/1962,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 236
  • NJW 1962, 1356
  • NJW 1962, 2262 (Ls.)
  • MDR 1962, 751
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Sie erfüllt nicht den Tatbestand dieser Vorschrift, der die Begünstigung eines anderen voraussetzt (BGHSt 9, 71, 73 mit weiteren Fundstellen).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).

    Die Vorschrift enthält einen persönlichen Strafausschließungsgrund (BGHSt 9, 71, 73 f.).

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    "Wer einen anderen bestimmt, ihm zur Strafvereitelung zu verhelfen, bleibt nicht als "Täter" mittelbarer Selbstbegünstigung straffrei, sondern ist wegen Anstiftung zur (Fremd-) Begünstigung strafbar (Bestätigung von BGHSt 5, 75 ohne abschließende Stellungnahme zu BGHSt 14, 172).«.

    Die Rechtsprechung ist ihr jedoch nicht gefolgt; sie hat es von je als strafbare Teilnahme an einer Fremdbegünstigung erachtet, wenn der begünstigte (Vor-)Täter einen anderen zu der Begünstigung anstiftete (BGHSt 5, 75, 80 f. und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).

  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    "Wer einen anderen bestimmt, ihm zur Strafvereitelung zu verhelfen, bleibt nicht als "Täter" mittelbarer Selbstbegünstigung straffrei, sondern ist wegen Anstiftung zur (Fremd-) Begünstigung strafbar (Bestätigung von BGHSt 5, 75 ohne abschließende Stellungnahme zu BGHSt 14, 172).«.

    Ob sie sich für den Angehörigen, der einen Dritten anstiftet, den Täter zu begünstigen, ebenso oder im Sinne des Urteils BGHSt 14, 172 bestimmen, braucht der Senat nach dem gegebenen Sachverhalt jetzt nicht zu entscheiden.

  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57

    Verkuppelter - Anstiftung zur Kuppelei - Kupplerische Betätigung - Angebot von

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
  • RG, 02.06.1927 - III 238/27

    1. Ist Beihilfe des begünstigten Gläubigers zu dem Vergehen des Schuldners gegen

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
  • BGH, 21.04.1952 - VRG 5/52
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Für § 145 d StGB ist sie ihm tatbestandsmäßig (BGHSt 6, 251, 254; BGH LM Nr. 2 zu § 145 d StGB ).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Niemand nimmt daran Anstoß, daß das Gesetz Teilnahmehandlungen in eigenständigen Tatbeständen als Täterschaft mit Strafe bedroht (vgl. dazu z.B. StGB § 49 a ; § 100 d Abs. 2 und BGHSt 11, 171, 180; § 180 und BGHSt 6, 46, 48; § 243 Abs. 1 Nr. 6, § 250 Abs. 1 Nr. 2 und BGHSt 8, 205).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Sachlich-rechtlich rechnet es sie dem Täter zwar, wenn sie für sich allein steht, im allgemeinen nicht an, entnimmt ihr aber unter gewissen Voraussetzungen Gründe zur Straferschwerung oder zur Nichtanrechnung von Untersuchungshaft (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105 ff.; 5, 238 f.; BGH Urt. vom 7. November 1961 - 1 StR 423/61 -).
  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 104/58
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 798/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 423/61

    Anrechnung einer Untersuchungshaft - Verpflichtung des Angeklagten zur

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • RG, 25.03.1929 - II 250/29

    1. Über den Täter-, Mittäter- und Gehilfenvorsatz und die mittelbare Täterschaft.

  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Beim Angeklagten kommt Anstiftung zur Begünstigung in Betracht (über Anstiftung zur Selbstbegünstigung: BGHSt 17, 236 [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62]).
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61

    Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe -

    Der Bundesgerichtshof hat diese Ansicht auch in Fällen der Begünstigung schon mehrfach vertreten (vgl. BGHSt 5, 75, 81; 17, 236).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, bringt "das Gesetz dem Bestreben eines Straffälligen, die Strafverfolgung gegen ihn zu vereiteln, nur begrenztes Verständnis entgegen" (BGHSt 17, 236, 237) [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62].
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer

    Dagegen könnte neben oder anstelle einer Verurteilung wegen Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Verurteilung wegen Anstiftung zur Begünstigung in Betracht kommen (BGHSt 17, 236 [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62]).
  • BGH, 25.02.1969 - 1 StR 548/68

    Annahme einer Anstiftung zur Selbstbegünstigung - Anstiftung zur Falschaussage -

    Die Annahme einer Anstiftung zur Selbstbegünstigung ist rechtlich unbedenklich; was die Revision hiergegen anführt, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 17, 236, 239 [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62] erwogen.
  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 356/63

    Rechtsmittel

    Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHSt 5, 75, 80 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]/81; 17, 236).
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