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   BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61   

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https://dejure.org/1963,1919
BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61 (https://dejure.org/1963,1919)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1963 - V ZR 112/61 (https://dejure.org/1963,1919)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1963 - V ZR 112/61 (https://dejure.org/1963,1919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1612
  • MDR 1963, 750
  • DNotZ 1964, 618
  • DB 1963, 1252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51

    Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Sollte das Berufungsgericht zur Bejahung der gesetzlichen Haftung entsprechend § 2166 Abs. 1 BGB kommen, so wäre gegebenenfalls .zu prüfen, ob die von den Beklagten behauptete Unmöglichkeit einer Nutzung des im Sowjetsektor gelegenen Grundstücks im Weg der Vertragshilfe oder äußerstenfalls auf Grund dos § 242 BGB an der Freistellungspflicht der Beklagten zu ihren Gunsten etwas ändert (vgl. über die Statthaftigkeit von Vertragshilfe auch bei Ausgloichsansprüchen im Innenverhältnis mehrerer Haftender den Senatobeschluß vom 1.12.1961? V ZB 26/61, NJW 1962, 636 = MDR 1962, 390 = LM VHG § 1 Nr. 26, und über den Vorrang der Vertrag3hilfo gegenüber § 242 BGB die Entscheidungen BGHZ 2, 150; 5, 302; 8, 344).
  • BGH, 14.01.1959 - V ZR 38/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Eine entsprechende Anwendung des § 2166 Abs. 3 BGB ist vielmehr jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich, wie die Revision im vor liegenden Palle geltend macht, um einen typischen Realkredit (vgl. hierüber in anderer Hinsicht die Senats urteile vom 14" Januar 1959" V ZR 38/58, IM EGBGB Art. 7 ff - Enteignung - Nr. 23 = MDR 1959, 288 = WM 1959, 199 und vom 14. Februar 1962, V ZR 80/60, V7M 1962, 625) und um die Sicherung einer einzigen, ihrer Natur und Höhe nach von vornherein grundsätzlich fcstliegenden Forderung handelt, deren Wertveränderungon ausschließlich auf ihrem FremdwührungsCharakter und dem Schwanken des Währungskurses beruhen.
  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51

    Versorgungsvertrag

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Sollte das Berufungsgericht zur Bejahung der gesetzlichen Haftung entsprechend § 2166 Abs. 1 BGB kommen, so wäre gegebenenfalls .zu prüfen, ob die von den Beklagten behauptete Unmöglichkeit einer Nutzung des im Sowjetsektor gelegenen Grundstücks im Weg der Vertragshilfe oder äußerstenfalls auf Grund dos § 242 BGB an der Freistellungspflicht der Beklagten zu ihren Gunsten etwas ändert (vgl. über die Statthaftigkeit von Vertragshilfe auch bei Ausgloichsansprüchen im Innenverhältnis mehrerer Haftender den Senatobeschluß vom 1.12.1961? V ZB 26/61, NJW 1962, 636 = MDR 1962, 390 = LM VHG § 1 Nr. 26, und über den Vorrang der Vertrag3hilfo gegenüber § 242 BGB die Entscheidungen BGHZ 2, 150; 5, 302; 8, 344).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Die Gleichbehandlung der Grund schuld mit der Hypothek in der durch § 2166 BGB geregelten Frage ist deshalb gerechtfertigt, weil sich die Grundschuld wirtschaftlich zu einem der Hypothek stark angenäherten Mittel der Sicherung persönlicher Forderungen entwickelt hat (vgl. Uber Fragen der sogenannten Sicherungsgrundschuld auch die Senatsurteile vom 2. Oktober 1957" V ZR 212/55" LM BGB § 315 Nr. 14 = WM 1957" 1458, und vom 15. April 1959, V ZR 1/58; Koche, DNotZ 1958, 386 und NJW 1959, 413; Wörbclauer, HJYl 1958, 1705 und 1721).
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Sollte das Berufungsgericht zur Bejahung der gesetzlichen Haftung entsprechend § 2166 Abs. 1 BGB kommen, so wäre gegebenenfalls .zu prüfen, ob die von den Beklagten behauptete Unmöglichkeit einer Nutzung des im Sowjetsektor gelegenen Grundstücks im Weg der Vertragshilfe oder äußerstenfalls auf Grund dos § 242 BGB an der Freistellungspflicht der Beklagten zu ihren Gunsten etwas ändert (vgl. über die Statthaftigkeit von Vertragshilfe auch bei Ausgloichsansprüchen im Innenverhältnis mehrerer Haftender den Senatobeschluß vom 1.12.1961? V ZB 26/61, NJW 1962, 636 = MDR 1962, 390 = LM VHG § 1 Nr. 26, und über den Vorrang der Vertrag3hilfo gegenüber § 242 BGB die Entscheidungen BGHZ 2, 150; 5, 302; 8, 344).
  • BGH, 01.12.1961 - V ZB 26/61
    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Sollte das Berufungsgericht zur Bejahung der gesetzlichen Haftung entsprechend § 2166 Abs. 1 BGB kommen, so wäre gegebenenfalls .zu prüfen, ob die von den Beklagten behauptete Unmöglichkeit einer Nutzung des im Sowjetsektor gelegenen Grundstücks im Weg der Vertragshilfe oder äußerstenfalls auf Grund dos § 242 BGB an der Freistellungspflicht der Beklagten zu ihren Gunsten etwas ändert (vgl. über die Statthaftigkeit von Vertragshilfe auch bei Ausgloichsansprüchen im Innenverhältnis mehrerer Haftender den Senatobeschluß vom 1.12.1961? V ZB 26/61, NJW 1962, 636 = MDR 1962, 390 = LM VHG § 1 Nr. 26, und über den Vorrang der Vertrag3hilfo gegenüber § 242 BGB die Entscheidungen BGHZ 2, 150; 5, 302; 8, 344).
  • BGH, 02.10.1957 - V ZR 212/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Die Gleichbehandlung der Grund schuld mit der Hypothek in der durch § 2166 BGB geregelten Frage ist deshalb gerechtfertigt, weil sich die Grundschuld wirtschaftlich zu einem der Hypothek stark angenäherten Mittel der Sicherung persönlicher Forderungen entwickelt hat (vgl. Uber Fragen der sogenannten Sicherungsgrundschuld auch die Senatsurteile vom 2. Oktober 1957" V ZR 212/55" LM BGB § 315 Nr. 14 = WM 1957" 1458, und vom 15. April 1959, V ZR 1/58; Koche, DNotZ 1958, 386 und NJW 1959, 413; Wörbclauer, HJYl 1958, 1705 und 1721).
  • OLG Bremen, 19.11.2020 - 5 U 22/20

    Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2166 BGB

    Nach allgemein vertretener Ansicht haftet der Vermächtnisnehmer im Fall eines vermachten, mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks auch für die damit gesicherte persönliche Forderung, sofern es sich um einen typischen Realkredit (Sicherungsgrundschuld) und um die Sicherung einer einzigen, in ihrer Natur und Höhe nach von vorneherein grundsätzlich festliegenden Forderung handelt, weil in diesem Fall eine der hypothekarischen Sicherung ähnliche Situation besteht (vgl. BGH Urt. v. 22.05.1963, V ZR 112/61 = NJW 1963, S. 1612, MüKoBGB/Rudy BGB § 2166 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 10 U 37/07

    Rechtstellung eines Vorausvermächtnisnehmers gegenüber der Erbengemeinschaft;

    Nach ganz herrschender Auffassung, von der abzuweichen der Senat im Streitfall keinen Anlass sieht, findet § 2166 BGB auf eine Sicherungsgrundschuld entsprechende Anwendung, wenn diese - wie dies hier der Fall ist - eine persönliche Schuld des Erblassers und nicht lediglich einen Kontokorrentkredit oder andere Kredite aus laufender Geschäftsverbindung o. ä. absichert, bei denen die Forderungshöhe und meist auch die Forderung selbst ihrer Natur nach häufig wechseln (vgl. BGHZ 37, 233, 246; KG NJW 1961, 1680 f.; BGH NJW 1963, 1612 f.; Staudinger/Otte, § 2166 Rdnr. 10; AnwK/J. Mayer, § 2166 Rdnr. 2).

    Dabei kann offen bleiben, ob § 2166 BGB auf eine (Sicherungs-) Reallast entsprechend anwendbar ist, wenn - wie im Streitfall - die Reallast nur dingliches Sicherungsmittel für einen Teil der Kaufpreisschuld ist, nämlich für die monatlichen Rentenleistungen an den Kaufmann S. Gegen eine entsprechende Anwendung des § 2166 BGB spricht möglicherweise der Umstand, dass die Höhe der gesicherten Forderung, ähnlich wie bei einer Höchstbetragshypothek (vgl. § 2166 Abs. 3 BGB) ungewiss ist und einer Forderung aus einer dauernden Geschäftsbeziehung nahe steht (vgl. auch Staudinger/Otte, § 2166 Rdnr. 9; AnwK/J. Mayer, § 2166 Rdnr. 5; BGH NJW 1963, 1612, 1613).

  • FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15

    Abgewiesene Klage im Streit um die Ermittlung des Wertes des

    Die für Hypotheken geltende Vorschrift des § 2166 BGB findet gemäß § 1192 Abs. 1 BGB auch entsprechend auf Grundschulden Anwendung, falls die hierdurch dinglich gesicherte persönliche Verbindlichkeit in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Immobilie steht (BGH Urteil vom 22. Mai 1963 V ZR 112/61, NJW 1963 1612).
  • OLG München, 19.02.1975 - 12 U 3934/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    In Ergänzung zu dieser Entscheidung hat der BGH allerdings später - NJW 63, 1612 - § 2166 BGB entsprechend angewendet auf Grundschulden, die - wie hier - der Sicherung einer persönlichen Forderung dienen.
  • BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67

    Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der

    Die Würdigung des Tatrichters, der Nachlaß habe nur etwas geopfert, ohne dafür Gleichwertiges zu erhalten (Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - V ZR 112/61, NJW 1963, 1613, 1614) gründet sich auf das Gesamtbild (vgl. BGHZ 5, 173, 183) [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51], zu dem den Tatrichter insbesondere die wirtschaftliche Betrachtung der Vorgänge (vgl. BGHZ 7, 274, 277) [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] geführt hat.
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