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   BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78   

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https://dejure.org/1979,11924
BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Fällen des erweiterten Verfalls oder der Einziehung - Erstrecken der zugunsten der Revision einlegenden Einziehungsbeteiligten anzuordnenden Teilaufhebung auf die übrigen Einziehungsbeteiligten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78
    Gemäß § 357 StPO war die zugunsten der Einziehungsbeteiligten, die Revision eingelegt haben, anzuordnende Teilaufhebung auf die übrigen Einziehungsbeteiligten zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 739/53; Haase GA 1956, 273, 279).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden;

    Die Aufhebung des Urteils ist analog § 357 StPO auf die Nebenbeteiligten zu erstrecken, weil der Rechtsfehler sie gleichermaßen betrifft (zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Einziehungsbeteiligte s. BGH, Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 298; ferner BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32; SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11

    Auffangrechtserwerb (entgegenstehende Ansprüche Dritter; Wertersatzverfall

    Nach § 357 StPO ist die Aufhebung des Urteils auf den nicht Revision führenden Verfallsbeteiligten C. zu erstrecken, denn auch bei ihm beruht die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO auf dem oben aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, NStZ 1981, 295, 298 (Pfeiffer), Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, vgl. auch BGHSt 21, 66, 68f.; 56, 39, 51).
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