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   BGH, 22.05.1986 - I ZR 215/83   

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https://dejure.org/1986,12812
BGH, 22.05.1986 - I ZR 215/83 (https://dejure.org/1986,12812)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1986 - I ZR 215/83 (https://dejure.org/1986,12812)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - I ZR 215/83 (https://dejure.org/1986,12812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorführung von pornographischen Filmen in Sex-Shops - Aufführung urheberrechtlich geschützter Musikwerke - Fehlen einer Genehmigung - GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanischeVervielfältigungsrechte)-Vermutung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1985 - I ZR 137/83

    Ungenehmigte Wiedergabe von Tonfilmmusik bei gewerblichen Tonfilmvorführungen -

    Auszug aus BGH, 22.05.1986 - I ZR 215/83
    Der Senat hat inzwischen nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden, daß sich die G.-Vermutung - nämlich die Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis, der Urheberrechtsschutzfähigkeit und der Rechtsverletzung - nach der Art der verwendeten Musik grundsätzlich auch auf die musikalische Vertonung pornographischer Filme erstreckt (BGHZ 95, 285 ff. [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - G.-Vermutung II; BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83 - G.-Vermutung III).

    Der Einwand ist vielmehr erst bei der weiteren Frage zu prüfen, ob die Vermutung als entkräftet angesehen werden kann (BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83 - G.-Vermutung III).

    Denn die von der Klägerin zulässigerweise auf der Grundlage der angemessenen Lizenzgebühr vorgenommene Schadensberechnung führt in Fällen der vorliegenden Art zur Heranziehung der Tarifvergütung nach dem Tarif T-R der Klägerin, der monatliche Pauschalsätze vorsieht, die nach der Größe des Veranstaltungsraumes und der Anzahl der Vorführungstage, nicht dagegen der Anzahl der vorgeführten Tonfilme, berechnet werden (BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83 - G.-Vermutung III).

    Der Beklagten war es zumutbar, sich die Namen der Musikschöpfer nennen zu lassen, um sich bei der insoweit auskunftspflichtigen Klägerin (vgl. § 10 UrhWahrnG) zu erkundigen, ob diese Mitglieder der Klägerin sind (BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83 - G.-Vermutung III).

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus BGH, 22.05.1986 - I ZR 215/83
    Der Senat hat inzwischen nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden, daß sich die G.-Vermutung - nämlich die Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis, der Urheberrechtsschutzfähigkeit und der Rechtsverletzung - nach der Art der verwendeten Musik grundsätzlich auch auf die musikalische Vertonung pornographischer Filme erstreckt (BGHZ 95, 285 ff. [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - G.-Vermutung II; BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83 - G.-Vermutung III).

    Wie der Senat in BGHZ 95, 285 ff. [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] aufgrund der im dortigen Verfahren durch einen Sachverständigen erfolgten Begutachtung von 111 pornographischen Filmen unterschiedlicher Hersteller näher ausgeführt hat, sind die musikalischen Vertonungen pornographischer Filme - mögen sie auch vielfach banal sein - üblicherweise der Gattung Unterhaltungsmusik zuzuordnen; dies ergibt sich auch aus den Feststellungen der zahlreichen vom Senat angeführten landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Entscheidungen.

    Der damit verbundene wirtschaftliche Aufwand wäre im Interesse der Wahrung der wirtschaftlichen Belange der Urheber nicht vertretbar (BGHZ 95, 285, 292 f. [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - G.-Vermutung II).

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