Rechtsprechung
BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Untreue durch Erfüllen des Treubruchstatbestands - Fehlende Dispositionsbefugnisse im Innenverhältnis - Verletzung einer Vermögensfürsorgepflicht - Beihilfe zum Betrug - Vorliegen einer fortgesetzen Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Treubruchstatbestand der Untreue
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Untreue des Anlageberaters (IBR 1991, 566)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 12.10.1990 - 182 Js 11908/85
- BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2574
- NStZ 1991, 489
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; …
Darauf kommt es aber an, da sich nach ständiger Rechtsprechung die Frage der Konkurrenz für jeden Tatbeteiligten selbständig nach der Anzahl seiner Tathandlungen beurteilt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1). - BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11
Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung) …
Leistet der Gehilfe allerdings nicht nur durch eine Beihilfehandlung zu verschiedenen Haupttaten, sondern zusätzlich zu jeder Haupttat noch durch weitere selbständige Unterstützungshandlungen Hilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB, so stehen die Beihilfehandlungen für jede Haupttat im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… Beschluss vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8). - BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
Es muss hinzukommen, dass dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird (BGH NJW 1991, 2574 m. w. N.).
- BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08
Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit); …
Dabei hat das Landgericht aber bei der Prüfung der Konkurrenz nicht erkennbar bedacht, dass die Frage, ob Tatmehrheit oder Tateinheit vorliegt, für jeden Täter und Teilnehmer voneinander unabhängig und selbständig zu prüfen ist (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1). - BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe
Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen den Einzelhandlungen besteht (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1/mehrere Hilfeleistungen). - BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98
Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen; …
Das ist im Ansatz insofern richtig, als ein hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB zu begründen (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3, 4). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Für § 263 Abs. 3 StGB a.F. war anerkannt, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet war, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen; letztlich entscheidend war jedoch das gesamte Tatbild einschließlich alter subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (vgl. BGH MDR (D) 1975, 368; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 3 und 4; BGH wistra 1995, 168). - BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher …
Zwar ist die Höhe des Schadens in erster Linie geeignet, der Tat das Gepräge besonderer Schwere zu geben (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3; BGH NStZ 1982, 465 Nr. 10). - OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04 In aller Regel finden sich Treuepflichten in diesem Sinne nur in fremdnützig typisierten Schuldverhältnissen ( BGH NJW 1991, 2574), etwa wenn der Täter aufgrund eines Vertrages nach den §§ 662 ff. BGB ein fremdes Geschäft wahrzunehmen hat, das an sich der Auftragnehmer selbst auszuführen hätte.
- BGH, 03.04.2007 - 4 StR 601/06
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Spielraum für eigenständige und selbständige …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts keinen Spielraum für selbständige, eigenverantwortliche Entscheidungen bei der Wahrung der Vermögensinteressen der Geschädigten hatte, kommt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in den Fällen III. 1. bis 4. und 6. der Urteilsgründe ein - den Tatbestand der Unterschlagung jeweils verdrängender - Schuldspruch wegen Untreue nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 4, 13, 20, 21). - OLG Düsseldorf, 13.10.2004 - 15 U 11/04
Schadensersatz wegen irreführender Anlagenberatung
- BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93
Verletzung einer obliegenden Vermögensbetreuungspflicht - Tätigwerden im Rahmen …
- OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ss 1395/97
Abtretung an Kreditgeber, Aufhebung, Betrug, Dreiecksbetrug, Untreue
- BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93
Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung
- BayObLG, 13.11.2003 - 5St RR 307/03