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   BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03   

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BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB; § 12 Abs. 4 Nr. 2 JÖSchG; § 12 Abs. 1 Nr. 9 JÖSchG; § 7 Abs. 4 JÖSchG; § 17 Satz 2 StGB
    Verbreitung pornographischer Schriften (Ausnahmetatbestand des besonderen Ladengeschäfts; Anwesenheit von Personal; technische Sicherungsmaßnahmen und gleichwertiger Jugendschutz); unerlaubtes Betreiben einer Automatenvideothek; unvermeidbarer Verbotsirrtum (Anlass zur ...

  • lexetius.com

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Pornografie über intelligente Automaten

  • stroemer.de

    Automatenvideothek

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Betreibens und Anforderungen an Schutzmaßnahmen einer Automatenvideothek; Viedeos als pornografische Schriften; Automatenvideothek als Ladengeschäft; Begriff des Ladengeschäfts bei der Vermietung pornografischer Schriften; Vermeidbarer Verbotsirrtum bei ...

  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a
    Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pornos müssen nicht zwingend über herkömmlichen Ladengeschäfte vermietet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Porno-Videos in der Automatenvideothek verstoßen nicht automatisch gegen den Jugendschutz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur strafrechtlichen Zulässigkeit der Vermietung pornografischer Videos mittels Videoautomaten

  • beck.de (Leitsatz)

    Automatenvertrieb pornografischer Filme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Verbreitung von Pornographie bei "intelligenter" Automatenvideothek // Personal ist entbehrlich, wenn Jugendschutz durch gleichwertige technische Maßnahmen gewährleitet wird

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 278
  • NJW 2003, 2838
  • NStZ 2004, 148
  • FamRZ 2003, 1183 (Ls.)
  • MMR 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - es ging um das Ausstrahlen pornographischer Filme - entschieden, daß ein Zugänglichmachen nicht vorliege, wenn "Vorkehrungen getroffen werden, die den visuellen Zugang Minderjähriger zu dem Inhalt der Filme regelmäßig verhindern" (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Eine zuverlässige Alterskontrolle war hier gewährleistet, da Chipkarte und PIN erst nach persönlichem Kontakt mit dem Kunden und Überprüfung seines Alters ausgegeben wurden (vgl. BVerwGE 116, 5, 15).

    Die Chipkarte bildete ein ausreichendes tatsächliches und rechtliches Hindernis für Jugendliche, zu dessen Überwindung erst die mißbräuchliche und grundsätzlich strafbare Mitwirkung eines Erwachsenen erforderlich war (vgl. dazu BVerwGE 116, 5, 14; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 184 Rdn. 11).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    In diesem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 31. Oktober 2001 in erster Instanz den Betrieb einer gleichartigen Automatenvideothek für rechtlich zulässig erklärt (VG Karlsruhe GewArch 2002, 120).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).

    aa) Was unter dem Begriff "Ladengeschäft" im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu verstehen ist, wird aus dem Gesetzeswortlaut allein nicht klar (BGH NJW 1988, 272).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 1 S 1804/01

    Automatenvertrieb von Bildträgern

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322

    vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ähnlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28. Januar 2003 - 24 B 02.322) bei der Auslegung des § 7 Abs. 4 JÖSchG entschieden; er hält eine Zugangskontrolle durch Personen für unerläßlich.
  • OLG Hamm, 27.01.1988 - 4 Ss 1021/87
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ein solches Erfordernis, das insbesondere die ältere Rechtsprechung aufgestellt hatte (vgl. nur LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Stuttgart MDR 1986, 424; LG Verden NStZ 1986, 118), ließe sich nur aus den ursprünglichen - die damaligen Vertriebspraktiken im Blick behaltenden - Vorstellungen des Gesetzgebers und der Ratio des Ausnahmetatbestandes ableiten.
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

  • LG Stuttgart, 10.12.1985 - 8 Qs 81/85
  • LG Verden, 14.11.1985 - 11 Qs 106/85
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zu einem solchen Schutz es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere - nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere - besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 116, 5, 14 ff = NJW 2002, 2966, 2968 zum Pay-TV; BGH NJW 2003, 2838 = NStZ 2004, 148, 149 zur Automatenvideothek).

    Da niemand sonst außer dem Anbieter diese Auffassung vertrat, liegt der Fall auch anders als in BGH NJW 2003, 2838, 2841 geschildert.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die an ein Ladengeschäft i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu stellen sind (vgl. BGH NJW 2003, 2838 [2840]).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG aaO; BGH NJW 2003, 2838 zur Automaten-videothek; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 15).

    Insoweit wird - neben den ohnehin notwendigen Feststellungen zu den Angeboten im Mitgliedsbereich - Art und Umfang der Beratung und die Sachkunde des Beraters konkret festzustellen sein (vgl. BGH NJW 2003, 2838, 2841).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

  • LG Konstanz, 13.12.2012 - 5 Ns 44 Js 2826/11
    Für der Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte ein verlässliches Altersverifikationssystem eingerichtet hat, ist insbesondere die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zur Vermietung pornografischer Filme durch Automatenvideothek (BGH NJW 2003, 2838, 2840), des I. Zivilsenats des BGH zu den Anforderungen an Altersverifikationssysteme für Internetzugang (BGH NJW 2008, 1882) und zu jugendgefährdenden Medien bei eBay (BGH NJW 2008, 758) sowie des BVerwG zum rundfunkrechtlichen Verbot pornografischer Sendungen (BVerwG NJW 2002, 2966) zu berücksichtigen.

    Während dieses Kontakts muss das Alter des Nutzers anhand amtlicher Lichtbildausweise kontrolliert werden (vgl. BVerwG NJW 2002, 2966, 2968; BGH NJW 2003, 2838, 2840; BGH NJW 2008, 758 Rn. 48; BGH NJW 2008, 1882 Rn. 28).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 24/05

    (Keine) Übereinstimmung des Altersverifikationssystem - über18.de - mit den

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdimir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG NJW 2002, 2966; BGH NJW 2003, 2838; KG [5.
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