Rechtsprechung
BGH, 22.05.2012 - II ZR 148/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 360 BGB
Auslegung einer Widerrufsbelehrung: Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festlegung und Auswirkungen eines vertraglichen Widerrufsrechts bzgl. der Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GbR
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 355 Abs. 3; BGB § 357
Festlegung und Auswirkungen eines vertraglichen Widerrufsrechts bzgl. der Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GbR - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerrufsrechte
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.04.2010 - 20 O 412/09
- LG Frankfurt/Main, 07.06.2010 - 20 O 412/09
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 9 U 43/10
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 148/11
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer …
Diese seien ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreis verstanden würden (…BGH, Urt. v. 06.12.2011 - XI ZR 442/10, zit. nach juris Rn. 30;… Urt. v. 06.12.2011 - XI ZR 401/10, zit. nach juris Rn. 21; vgl. auch Urt. v. 22.05.2012 - II ZR 148/11, zit. nach juris Rn. 17). - OLG Stuttgart, 01.03.2017 - 9 U 147/16
Darlehensverträge: Pflichten der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung eines …
Sie wollte lediglich über ein - vermeintlich bestehendes - gesetzliches Widerrufsrecht belehren, was daran erkennbar ist, dass sie die Verträge vom 08./22.05.2007 (Anl. K3) und vom 29.05.2009 (Anl. B1) rechtsirrig als Verbraucherdarlehensverträge führte (…vgl. zum Streitstand bei nachträglichen, nicht erforderlichen Widerrufsbelehrungen nur BGH, Urteile vom 06.12.2011 - XI ZR 401/10, zit. nach juris, Rn. 17, und XI ZR 442/10, zit. nach juris, Rn. 24, sowie vom 22.05.2012 - II ZR 148/11, zit. nach juris, Rn. 16).Die Widerrufsbelehrung lässt sich - wenn man ihr überhaupt die Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts entnehmen wollte - jedenfalls nicht dahingehend auslegen, dieses mit gleichartigen Belehrungspflichten einräumen und bei deren Nichteinhaltung mit einem unbefristeten Widerrufsrecht ausstatten zu wollen, wie sie für ein gesetzliches Widerrufsrecht gälten (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 148/11, zit. nach juris, Rn. 13).
- LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15
Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen …
Es ergibt sich danach eine klar ablehnende Tendenz (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2011 - XI ZR 401/10, ZIP 2012, 262 Rn. 17 und XI ZR 442/10, juris Rn. 24 sowie vom 22. Mai 2012 - II ZR 148/11, juris Rn. 11 ff.).(1) Selbst wenn aus einer gesetzlich nicht veranlassten Widerrufsbelehrung die Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts hergeleitet werden könnte, ließe sich dieser im Wege der Auslegung zumindest nicht entnehmen, der Verwender habe sich damit zugleich verpflichten wollen, alle im Falle eines gesetzlichen Widerrufsrechts einzuhaltenden gesetzlichen Belehrungspflichten erfüllen zu wollen und bei deren Nichteinhaltung ein unbefristetes Widerrufsrecht einzuräumen (BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 148/11, juris Rn. 12 f.).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 153/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Auch aus dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 148/11 - aufgehobenen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25.05.2011 (ZIP 2011, 2016-2018) folgt keine Klärungsbedürftigkeit.