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   BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13   

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https://dejure.org/2013,13715
BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13 (https://dejure.org/2013,13715)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 StR 170/13 (https://dejure.org/2013,13715)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13 (https://dejure.org/2013,13715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB; § 261 StPO
    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont, Gleichgültigkeit des Täter, in dubio pro reo); Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf das Vorliegen von Rücktrittsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Erörterungsmangels bzgl. der Annahme eines beendeten Versuches und daran anknüpfender Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts im Revisionsverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf das Vorliegen von Rücktrittsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Erörterungsmangels bzgl. der Annahme eines beendeten Versuches und daran anknüpfender Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Rücktrittsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 703
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

    Können keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN).

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN), doch rechtfertigt dies für sich genommen noch nicht den vom Landgericht gezogenen Schluss.

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Können keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN).

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN), doch rechtfertigt dies für sich genommen noch nicht den vom Landgericht gezogenen Schluss.

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95

    Beendeter Versuch - Versuchsvollendung - Folgen der Tat - Strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98

    Rücktritt bei versuchtem Totschlag

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13
    Allerdings kann in Fällen, in denen sich aus den objektiven Umständen kein Hinweis auf das konkrete Vorstellungsbild des Täters im Zeitpunkt des Abbruchs der Tathandlung ergibt, die Annahme gerechtfertigt sein, dass bei ihm die der Tatbegehung zugrunde liegende Folgeneinschätzung fortbestanden hat; maßgeblich ist indes auch dann sein "Rücktrittshorizont" nach der letzten Ausführungshandlung (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).

    bb) Bei der an diesen Maßstäben ausgerichteten Gesamtwürdigung hat das Landgericht die für den Rücktrittshorizont relevanten Umstände aus dem festgestellten Lebenssachverhalt berücksichtigt und ist unter Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704) rechtsfehlerfrei zur Annahme eines unbeendeten Versuchs gelangt.

    Soweit das Landgericht darüber hinaus schon bei der Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch auf den Grundsatz in dubio pro reo zurückgreift, begegnet auch dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

    Denn dieser verbietet es in Fällen, in denen Vorstellungen des Angeklagten in Bezug auf den Erfolgseintritt nicht festgestellt werden können, auf deren Fehlen - und damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines beendeten Versuchs - zu schließen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; SSWStGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 38).

  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    bb) Bei der an diesen Maßstäben ausgerichteten Gesamtwürdigung hat das Landgericht die für den Rücktrittshorizont relevanten Umstände aus dem festgestellten Sachverhalt berücksichtigt und ist unter Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO) rechtsfehlerfrei zur Annahme eines unbeendeten Versuchs gelangt.
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, Tz. 14).

    Auch kann in Fällen, in denen sich aus den objektiven Umständen kein Hinweis auf das konkrete Vorstellungsbild des Täters im Zeitpunkt des Abbruchs der Tötungshandlung ergibt, die Annahme gerechtfertigt sein, dass bei ihm die der Tatbegehung zu Grunde liegende Folgeneinschätzung fortbestanden hat oder ihm die Folgen gleichgültig sind (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 aaO).

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Können danach immer noch keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704 f.).
  • BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13

    Rücktritt vom Tötungsversuch (tatrichterliche Würdigung; Fehlschlag; unbeendeter

    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind jedoch, was die Beschwerdeführerin zu verkennen scheint, insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, aaO, und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, StraFo 2013, 342 Rn. 9).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch:

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21

    Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des

    Können keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 mwN).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters);

    Die positive Feststellung, dass sich der Angeklagte keine Gedanken über den Erfolgseintritt gemacht hat, hat es damit nicht getroffen; denn die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
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