Rechtsprechung
BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 316a StGB
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Definition des öffentlichen Verkehrsraums) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer im öffentlichen Verkehrsraum (hier: Parkplatz einer Sparkasse)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Und nochmals "räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, oder: Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum
- beck-blog (Kurzinformation)
"Öffentlicher Straßenverkehr" auf Sparkassenparkplatz
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch ein privater Parkplatz kann öffentlicher Verkehrsraum sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - auf dem Parkplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer im öffentlichen Verkehrsraum (hier: Parkplatz einer Sparkasse)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 316a
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer im öffentlichen Verkehrsraum (hier: Parkplatz einer Sparkasse)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17
Dieses Tatbestandsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120). - OLG Düsseldorf, 23.09.1991 - 5 Ss 343/91
Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17
Dieses Tatbestandsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120). - BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr …
Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17
Dieses Tatbestandsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120).