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   BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18   

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https://dejure.org/2019,17455
BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und Gesamtschau im Einzelfall; Begriff der erheblichen Verminderung); Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein bezüglich der Arg- und Wehrlosigkeit, revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes an einem Taxifahrer; Ausnutzen der Arg- und Wehrlosig...

  • rewis.io

    Heimtücke bei spontaner Tötung eines Taxifahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes an einem Taxifahrer; Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers; Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit setzt diesbezügliches Bewusstsein voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 520
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Vielmehr sind der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit für die Beurteilung der Schuldfähigkeit entscheidend (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520).

    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 aaO mwN).

  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

    a) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, 521; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 349 f.).

    Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Frage, die nur in eingeschränktem Maß der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, 521).

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    aa) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    Für eine solche Annahme bedarf es einer Gesamtschau, ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen; der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit sind entscheidend (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19 Rn. 23; vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15 Rn. 12 und vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. und vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Ein solches Ausnutzungsbewusstsein bedarf gerade vor dem Hintergrund psychiatrischer Störungen genauerer Prüfung (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520 mit Anm. Drees und vom 10. Juni 2014 - 2 StR 117/14).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe,

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. 2 StR 10/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 22.05.2019, Az. 2 StR 530/18, Urteil vom 09.10.2019, Az. 5 StR 299/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 126/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Unter diesen Vorzeichen ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht aus dem äußeren Ablauf der Tat auf das Ausnutzungsbewusstsein geschlossen hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27; vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18, vom 09.10.2019 - 5 StR 299/19, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; BGH, Urteil vom 14.6.2017 - 2 StR 10/17, Rdn. 10f.; BGH NStZ-RR 2010, 175, 176).
  • LG Arnsberg, 25.06.2020 - 4 Ks 11/20
    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (BGH, Urt. v. 22.5.2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, beck-online).
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