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   BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18   

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https://dejure.org/2019,17455
BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 (https://dejure.org/2019,17455)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und Gesamtschau im Einzelfall; Begriff der erheblichen Verminderung); Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein bezüglich der Arg- und Wehrlosigkeit, revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes an einem Taxifahrer; Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers; Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes an einem Taxifahrer; Ausnutzen der Arg- und Wehrlosig...

  • rewis.io

    Heimtücke bei spontaner Tötung eines Taxifahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes an einem Taxifahrer; Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers; Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit setzt diesbezügliches Bewusstsein voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 520
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Vielmehr sind der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52).

    Als gegenläufige Indizien können im Einzelfall eine Tatvorbereitung, planmäßiges Vorgehen, die Fähigkeit zu warten, ein komplexer Handlungsablauf, eine Vorsorge gegen Entdeckung, die Möglichkeit anderen Verhaltens unter vergleichbaren Umständen oder das Hervorgehen des Delikts aus dissozialen Charakterzügen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53).

    Ob die Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat "erheblich' im Sinne des § 21 StGB vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung unter wertender Betrachtung der Gesamtumstände zu beantworten hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53).

  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16

    Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Der Senat hat dieses Urteil auf die Revision der Nebenkläger durch Urteil vom 7. Juni 2017 ? 2 StR 474/16 (NStZ 2018, 93 f. mit Anm. Engländer) mit den Feststellungen aufgehoben.

    Durch Beschluss vom gleichen Tage (NStZ-RR 2017, 368 f.) hat er das genannte Urteil auf die Revision des Angeklagten im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.

    Das Ausbleiben von Gewalthandlungen des Angeklagten während der vorläufigen Unterbringung nach der Tat schließt, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16 (NStZ-RR 2017, 368, 369) ausgeführt hat, das Vorliegen einer erheblichen Persönlichkeitsstörung bei der Tatbegehung nicht aus.

  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, StraFo 2014, 433 f.; Urteil vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393).

    Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage, die nur in eingeschränktem Maß der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 ? 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Urteil vom 29. Januar 2015 ? 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393).

  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01

    Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Es ist kein "Zirkelschluss', wenn das Landgericht dem Vorliegen einer "schweren' anderen seelischen Abartigkeit einen Hinweis auf deren Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB entnommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249 f.).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Wird nämlich eine "schwere' andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB festgestellt, die nicht bei jeder Persönlichkeitsstörung vorliegt und nur in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen, liegt es nahe, der konkreten Ausprägung der Persönlichkeitsstörung im Einzelfall auch die Wirkung einer "erheblichen' Verminderung der Schuldfähigkeit beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 ? 5 StR 524/95, NStZ 1996, 318; Beschluss vom 22. August 2001 ? 1 StR 316/01, StV 2002, 17 f.).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage, die nur in eingeschränktem Maß der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 ? 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Urteil vom 29. Januar 2015 ? 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, StraFo 2014, 433 f.; Urteil vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Wird nämlich eine "schwere' andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB festgestellt, die nicht bei jeder Persönlichkeitsstörung vorliegt und nur in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen, liegt es nahe, der konkreten Ausprägung der Persönlichkeitsstörung im Einzelfall auch die Wirkung einer "erheblichen' Verminderung der Schuldfähigkeit beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 ? 5 StR 524/95, NStZ 1996, 318; Beschluss vom 22. August 2001 ? 1 StR 316/01, StV 2002, 17 f.).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Maßgeblich sind die in der Tatsituation bestehenden tatsächlichen Auswirkungen des psychischen Zustands des Täters auf seine Erkenntnisfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14, NStZ 2014, 639).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 ? 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Vielmehr sind der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit für die Beurteilung der Schuldfähigkeit entscheidend (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14).
  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

    a) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, 521; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 349 f.).

    Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Frage, die nur in eingeschränktem Maß der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, 521).

  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520).

    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 aaO mwN).

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    aa) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. 2 StR 10/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 22.05.2019, Az. 2 StR 530/18, Urteil vom 09.10.2019, Az. 5 StR 299/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • LG München I, 25.01.2023 - 12 KLs 257 Js 217947/19

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung und

    Die Gesamtschau ergab, dass die dissoziale Persönlichkeitsstörung des Angeklagten keine Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.01.2022 - 1 StR 447/21 Rn. 6; vom 22.01.2020 - 2 StR 562/19 Rn. 23; vom 16.03.2016 - 1 StR 402/15 Rn. 12 und vom 11.02.2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6; Urteile vom 21.01.2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. und vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14; je mwN).

    Die Kammer hat den Ausprägungsgrad der Störung und den Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.01.2022 - 1 StR 447/21 Rn. 6; vom 22.01.2020 - 2 StR 562/19 Rn. 23; vom 16.03.2016 - 1 StR 402/15 Rn. 12 und vom 11.02.2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6; Urteile vom 21.01.2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. und vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14; je mwN).

  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    Für eine solche Annahme bedarf es einer Gesamtschau, ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen; der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit sind entscheidend (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19 Rn. 23; vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15 Rn. 12 und vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. und vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Ein solches Ausnutzungsbewusstsein bedarf gerade vor dem Hintergrund psychiatrischer Störungen genauerer Prüfung (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520 mit Anm. Drees und vom 10. Juni 2014 - 2 StR 117/14).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 2 StR 530/18, vom 09.10.2019 - 5 StR 299/19, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; BGH, Urteil vom 14.6.2017 - 2 StR 10/17, Rdn. 10f.; BGH NStZ-RR 2010, 175, 176).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. 2 StR 10/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 22.05.2019, Az. 2 StR 530/18, Urteil vom 09.10.2019, Az. 5 StR 299/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 126/22

    Annahme des Ausnutzungsbewusstseins im Rahmen der Prüfung des Heimtückemerkmals

  • LG Arnsberg, 25.06.2020 - 4 Ks 11/20
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