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   BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19   

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https://dejure.org/2019,15613
BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,15613)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 5 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,15613)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,15613)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Wahrscheinlichkeit höheren Grades; bloße Möglichkeit nicht ausreichend)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306d Abs. 1 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Ablehnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Ablehnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Gerichtliche Ablehnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19
    Zudem hat es zutreffend gesehen, dass die bloße Möglichkeit der krankheitsbedingten Begehung rechtswidriger Taten, wie sie die Sachverständige formuliert hat ("kommen könne'), die Unterbringung nach § 63 StGB nicht rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19
    Das Landgericht hat dabei - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16) - auf die bisherige Zeit der Erkrankung, das Verhalten der Beschuldigten in der einstweiligen Unterbringung und die erstmalige Auffälligkeit mit einer rechtswidrigen Tat im Alter von 52 Jahren trotz bereits 14 Jahre dauernder Krankheit abgestellt.
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19
    Zudem hat es zutreffend gesehen, dass die bloße Möglichkeit der krankheitsbedingten Begehung rechtswidriger Taten, wie sie die Sachverständige formuliert hat ("kommen könne'), die Unterbringung nach § 63 StGB nicht rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16).
  • BGH, 13.12.2017 - 5 StR 388/17

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2017 - 5 StR 388/17, und vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41 mwN).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2017 - 5 StR 388/17, und vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41 mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    Zudem bleibt unerörtert, wie sich die Beschuldigte innerhalb der in dieser Sache angeordneten einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9), auch wenn diese Freiheitsentziehung bis zur Urteilsverkündung nur drei Monate umfasste.

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Wichtige Gesichtspunkte bei der Einzelfallerörterung sind die vermutliche Häufigkeit neuerlicher Delikte und die Intensität der zu erwartenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27 und vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Für eine vollständige Gefährlichkeitsprognose hätte es einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und seines Verhaltens im Rahmen der seit der Tatbegehung andauernden vorläufigen Unterbringung im Maßregelvollzug bedurft, zumal der Beschuldigte - trotz der als langjährig eingestuften Erkrankung - bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5; vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Auch dieser Wertung wird die Grundlage entzogen, wenn das Verhalten des Beschuldigten am 7. Februar 2018 als versuchte schwere Brandstiftung durch Unterlassen zu würdigen wäre (zu den Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der krankheitsbedingten Begehung erheblicher Straftaten vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn solches ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten und daher zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 7; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5; vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17 Rn. 18 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
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