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   BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53   

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https://dejure.org/1954,4270
BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53 (https://dejure.org/1954,4270)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1954 - I ZR 135/53 (https://dejure.org/1954,4270)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1954 - I ZR 135/53 (https://dejure.org/1954,4270)
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  • RG, 07.02.1908 - II 450/07

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Die Beklagte konnte demnach die Bezahlung der Lieferung vom 3. November nicht wegen des vermeintlichen Rückstandes der Klägerin mit einer Ladung Rauhspund verweigern, weil sie insoweit vorleistungspflichtig war (§ 320 BGB); auch ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (vgl. hierzu RGZ 68, 17 [22]) stand ihr schon deshalb nicht zu, weil sie nach der Vertragsgestaltung die weitere Belieferung erst nach Bezahlung der Lieferung vom 3. November verlangen konnte, sie demnach keinen fälligen Gegenanspruch gegen die Klägerin hatte.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Der Tatrichter ist nicht gehalten, sich mit jeder einzelnen Zeugenaussage auseinanderzusetzen, zumal, wenn sie so farblos und allgemein gehalten ist wie im vorliegenden Fall (BGHZ 3, 162 [175]).
  • RG, 19.12.1922 - II 185/22

    Handelskauf; Unangemessene Nachfrist

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Durch die zahlenmäßige Verteilung der einzelnen Ladungen von Hobeldielen und Rauhspund auf die Monate September bis Dezember 1950 wurden die Teilleistungen nach dem Kalender bestimmt (§ 284 Abs. 2 BGB; RGZ 106, 89).
  • RG, 28.10.1907 - VI 80/07

    Gegenseitige Verträge; Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Insoweit ist also die Beklagte vorleistungspflichtig geworden und besaß schon deshalb kein Leistungsverweigerungsrecht bei Ausbleiben der späteren Lieferungen (§ 320 Abs. 1 BGB; ähnlich RGZ 66, 425 [427]).
  • RG, 01.06.1934 - VII 92/34

    Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Eine Vernehmung des Geschäftsführers der Beklagten nach § 448 ZPO kam nicht in Frage, da das Berufungsgericht vom Gegenteil der Behauptung der Beklagten überzeugt war (RGZ 144, 321 [324]).
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53
    Spricht schon eine gewisse Vermutung dafür, daß beim Kaufvertrag die beiderseitigen Leistungen sich als gleichwertig gegenüberstehen (RGZ 127, 245 [248]), so ist im vorliegenden Fall der Kaufpreis die untere Grenze des Wertes, da nach der Feststellung des Berufungsgerichts im November 1950 die Holzpreise stiegen.
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