Rechtsprechung
BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 882
- GRUR 1962, 647
- DB 1962, 1107
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91
Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana
a) Zwar genügt - was das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat - den Erfordernissen des Benutzungszwangs nur eine Verwendung des Zeichens, die warenzeichenmäßig erfolgt, das heißt so, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen;… BGH, Urt. v. 17.5. 1984 - I ZR 5/82, GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial; BGHZ 94, 218, 221 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I); hierfür genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (…BGH aaO - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 22.6. 1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 - Strumpfzentrale;… BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL). - BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89
"frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads; …
Zwar kann ausnahmsweise etwas anderes gelten, wenn die Bildbestandteile ihrerseits so auffällig sind, daß der Wortbestandteil demgegenüber in den Hintergrund tritt und für den Verkehr unbeachtlich erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 22.6.1961 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 f. - Strumpf-Zentrale m.w.N.). - BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01 Nach ständiger Rechtsprechung kann die Marke bei einem solchen firmenmäßigen Gebrauch, selbst wenn er - auch - markenmäßig im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG sein mag (vgl dazu BGH GRUR 1962, 647 - Strumpfzentrale; 1975, 257 - Buddelei; 1977, 789 - Tina-Spezialversand I; 1984, 354 - Tina-Spezialversand II), ihre betriebliche Herkunftsfunktion in bezug auf die eingetragene Ware nicht erfüllen (BGH GRUR 1979, 551 - lamod;… Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 26 Rdn. 11;… Ingerl/Rohnke, Markenrecht, 1998, § 26 Rdn. 20;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 26 Rdn. 21, 22).
c.) Eine derartige, der Wirtschaftsstufe des Markeninhabers entsprechende rechtliche Unterscheidung der Warenmarken in Fabrik- und Handelsmarken ist von der Rechtsprechung seit jeher als dem Markenrecht fremd abgelehnt worden (vgl bereits BGH GRUR 1962, 647, 648 - Strumpfzentrale;… Fezer, aaO, § 3 Rdn 32).
- BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81
Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es für die Annahme einer zeichenmäßigen Verwendung einer Kennzeichnung bereits, wenn die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (BGH GRUR 1962, 647 f - WRP 1962, 372 - Strumpf-Zentrale - m.w.N.; GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).Seine Feststellung, daß der flüchtige Betrachter, von dem auszugehen ist, auch dann die Waren des Beklagten noch für solche aus dem Lieferprogramm der Klägerin halten oder zumindest annehmen könne, daß die ihm bekannten Waren des Beklagten nunmehr auch im Versandhandel geliefert würden, oder daß er auch dann jedenfalls organisatorische Zusammenhänge zwischen den Parteien vermuten könne, sind jedenfalls dann nicht erfahrungswidrig, wenn sie auch hier wieder allein auf den nicht unerheblichen Teil des Verkehrs bezogen werden, auf den es auch für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nur ankommt (BGH GRUR 1962, 647, 650 = WRP 1962, 372 - Strumpf-Zentrale; GRUR 1964, 71, 74 = WRP 1964, 60 - Personifizierte Kaffeekanne).
- BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
"Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der …
Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (BGH, Urt. v. 22.6.1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale;… BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee). - BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname
Soweit es daraus allerdings den Schluß gezogen hat, daß "praktisch die gesamte Bevölkerung, die am Erwerb eines Fahrrades interessiert" sei, in "CAMPIONE DEL MONDO" keinen Hinweis auf die Herkunft des damit gekennzeichneten Fahrrads sehen dürfe, hat es den von ihm selbst genannten und vom Bundesgerichtshof (vgl. z.B. BGH GRUR 1962, 647, 648 - Strumpfzentrale - m.w.N.) ständig als maßgeblich erachteten Begriff des "nicht unerheblichen Teils der maßgebenden Verkehrskreise" nicht richtig angewendet. - BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70
Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den …
Auch in dieser Beurteilung ist kein Rechtsfehler erkennbar, zumal es bereits genügt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise einer Verwechslungsgefahr unterliegt (vgl. BGH GRUR 1962, 647, 650 - Strumpfzentrale). - BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80 Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (vgl. BGH GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale m.w.N.).
- BGH, 18.10.1974 - I ZR 118/73
Betreiben eines Textil-Einzelhandelsgeschäfts - Verletzung eines eingetragenen …
Zu dem verbotenen kennzeichnungsmäßigen Gebrauch gehört nach ständiger Rechtsprechung auch eine Benutzung als Firmenbestandteil oder Geschäftsbezeichnung (Etablissementsbezeichnung) (BGH GRUR 1954, 123 - Auto-Fox; 1955, 415 - Arctuvan; 1955, 487 - Alpha; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; 1957, 433 - Hubertus; 1962, 647 - Strumpfzentrale; 1966, 495 - Uniplast). - BGH, 30.10.1968 - I ZR 115/66 Zwar ist ein zeichenmäßiger Gebrauch schon zu bejahen, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt und annimmt, die Kennzeichnung diene zur Unterscheidung dieser Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft (BGH GRUR 1968, 148 f - Zwillingsfrischbeutel; 1962, 537, 539 - Radkappe; 1962, 647 f - Strumpf-Zentrale).
- BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67
Verwechslungsgefahr bei warenzeichenmäßiger Benutzung einer Darstellung - …