Rechtsprechung
BGH, 22.06.1965 - 1 StR 159/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher und Anordnung der Sicherungsverwahrung - Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines weiteren Sachverständigen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten - Wirkung von Schmerztabletten auf das Hemmungsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - 1 StR 159/65
Zutreffend hat das Landgericht in seinem Ablehnungsbeschluß ausgeführt, daß Anstaltsbeobachtung für sich allein noch kein überlegenes Forschungsmittel ist (BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]). - BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - 1 StR 159/65
Daß die Strafkammer sie nicht veranlaßt und auch die Anhörung eines weiteren Sachverständigen nicht angeordnet hat zu dem Zwecke, solche Versuche durchzuführen, kann schon wegen ihres äußerst zweifelhaften Erkenntniswertes nicht beanstandet werden (vgl. BGHSt 10, 265, 267 f) [BGH 11.04.1957 - 4 StR 482/56].
- BGH, 11.11.1969 - 1 StR 331/69
Verurteilung wegen Diebstahls - Zeugenvernehmung in Abwesenheit eines Angeklagten
Die psychische und physische Konstitution des Angeklagten zur Tatzeit läßt sich nicht nachträglich feststellen, und es besteht überdies kein Anhalt zu der Annahme, daß der Angeklagte vor den Taten Alkohol in erheblichem Umfang zu sich genommen hat (vgl. BGH Urteil vom 22. Juni 1965 - 1 StR 159/65 - und vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67).