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   BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70   

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https://dejure.org/1972,1262
BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einverständliche Einbeziehung der Handelsvertretungen in den Geschäftsbereich der Gesellschaft - Verstoß gegen Gesellschafterpflichten bei Überleitung der Handelsvertretungen auf ein eigenes zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen durch den Gesellschafter - Pflicht zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einverständliche Einbeziehung der Handelsvertretungen in den Geschäftsbereich der Gesellschaft; Verstoß gegen Gesellschafterpflichten bei Überleitung der Handelsvertretungen auf ein eigenes zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen durch den Gesellschafter; Pflicht zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1860 (Ls.)
  • MDR 1972, 932
  • WM 1972, 1229
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1971 - II ZR 143/68
    Auszug aus BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70
    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt, wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 1971 (WM 1971, 412, 414) in einem ähnlichen Falle bereits entschieden hat, einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, daß er diese für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnden Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70
    Dies gilt auch für die hier in Frage stehenden Ansprüche auf Unterlassung und Rechnungslegung, die daraus entstanden sind, daß der Kläger die ihm obliegenden Geschäftsführungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. BGHZ 25, 47, 49 [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56]; BGH WM 1956, 88, 89).
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt nach der Senatsrechtsprechung einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, dass er für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnde Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat (BGH, Urteil vom 11. Januar 1971 - II ZR 143/68, WM 1971, 412, 414; Urteil vom 22. Juni 1972 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229, 1230; Goette in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 113 Rn. 41; Schäfer in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 114 Rn. 61, 66).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Die Revision beruft sich für ihre Ansicht ferner auf Fleck, der unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 11. Januar 1971 (II ZR 143/68, WM 1971, 412), 22. Juni 1972 (II ZR 67/70, WM 1972, 1229) und 28. Juni 1982 - II ZR 121/81, WM 1982, 1025, 1026) ausführt, die kurze Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG komme dann nicht zum Tragen, wenn in dem Verstoß gegen die Geschäftsführer- und Organpflichten zugleich ein darüber hinausgehendes gesellschaftswidriges Verhalten liege (WM 1981, SB 3 Seite 9; WM 1985, 677, 679).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 242/82

    Wettbewerbsverbot in der GmbH & Co. KG

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Unterlassungsverlangen nicht entgegen, daß damit mittelbar in den Geschäftsbetrieb eines rechtlich selbständigen Unternehmens eingegriffen wird (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 22.6.1972 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229).
  • OLG Köln, 10.01.2008 - 18 U 1/07

    Ansprüche gegen den Geschäftsführer und Kommanditisten einer Komplementär-GmbH

    Dies gilt aber nur dann, wenn die Pflichtverletzung sich nicht in einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot erschöpft, sondern "dessen gesellschaftswidriges Verhalten ... darüber hinaus geht" (BGH WM 1972, 1229, 1230).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 7 U 36/21

    Unberechtigter Einzug von Provisionen durch den Vorstand einer AG

    Allerdings soll nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einem Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, der gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hat, dessen pflichtwidriges Verhalten aber darüber hinausgeht, weil er Geschäfte nicht für die Gesellschaft abgewickelt, sondern auf sich übergeleitet hat, nicht der Vorteil einer kurzen Verjährung von § 113 Abs. 3 HGB zugute kommen (BGH, Urteil vom 11.01.1971 - II ZR 143/68, NJW 1971, 802; Urteil vom 22.06.1972 - II ZR 67/70, NJW 1972, 1860).
  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

    Aus der Verletzung des § 112 HGB folgt, daß der Beklagte verpflichtet ist, künftige Zuwiderhandlungen zu unterlassen (BGH, Urt. v. 22.6.72 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 180/76

    Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils - Verletzung der Pflichten des

    Schadenseratzansprüche, die sich aus solchen Verstößen ergeben, unterliegen nicht der kurzen Verjährung nach § 113 Abs. 3 HGB oder § 46 Abs. 4 GmbHG, sondern der dreißigjährigen Verjährung nach § 195 BGB, die noch nicht eingetreten war, als die Kläger in diesem Rechtsstreit ihre jetzt maßgebenden Anträge stellten (Urt. d. Sen. v. 22.6.72 - II ZR 67/70, LM HGB § 113 Nr. 2 = WM 1972, 1229 und v. 11.1.71 - II ZR 143/68, WM 1971, 412 zu III).
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