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   BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80   

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https://dejure.org/1981,991
BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80 (https://dejure.org/1981,991)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1981 - KVR 7/80 (https://dejure.org/1981,991)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1981 - KVR 7/80 (https://dejure.org/1981,991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bagatellmarktklausel - Marktbeherrschung - Abgrenzung von Teilmärkten - Willkürliche Herbeiführung - Beteiligung an Zusammenschluss - Personalistisch strukturierte Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 56
  • NJW 1981, 2699
  • MDR 1981, 908
  • GRUR 1981, 762
  • BauR 1981, 594
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15

    "Süßwarenkartell"

    (zu allem: BGH, Beschluss v. 22.06.1981 - KVR 7/80, WuW/E BGH 1810 (1811) - Transportbeton Sauerland; Beschluss v. 18.11.1986 - KVR 9/85, BGHZ 99, 126 - 133, zitiert nach juris Rz. 11 m.w.N. - Hussel-Mara; vgl. fer-ner: BGH, Beschluss v. 07.11.2006 - KVR 39/05, WuW/E DE-R 1890 -.
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Zutreffend ist allerdings, daß die auf § 1 GWB gestützte Untersagung sowie die im Rahmen der Fusionskontrolle ausgesprochene Untersagung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens grundsätzlich zwei verschiedene Sachverhalte betreffen, die sich nur in einigen Bereichen überschneiden (BGHZ 81, 56, 65 f. .

    Hinzu kommt, daß für die beiden Entscheidungen nicht notwendig dieselbe Kartellbehörde zuständig ist (einerseits §§ 32, 48 und andererseits § 36 Abs. 1 GWB; vgl. dazu BGHZ 81, 56, 65 f. - Transportbeton Sauerland) und daß das Verfahren der Fusionskontrolle besonderen Regeln unterworfen ist, insbesondere hinsichtlich der Anmeldepflichten und der Prüfungsfristen (§§ 39, 40 GWB).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07

    Sulzer/Kelmix

    aa) Sind von dem Zusammenschluss mehrere Märkte betroffen, auf denen für sich genommen jeweils Umsatzerlöse von weniger, zusammengerechnet aber von mehr als 15 Mio. EUR erzielt werden, hat der Bundesgerichtshof eine Addition der Umsätze unter besonderen Voraussetzungen zugelassen: Ausgehend vom Zweck der Bagatellmarktklausel, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen, hat der Senat die Anwendung der Klausel im Falle einer künstlichen Marktaufteilung abgelehnt, in dem die Abgrenzung lokaler Teilmärkte durch ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen willkürlich herbeigeführt worden war (BGHZ 81, 56, 62 - Transportbeton Sauerland).

    Selbst wenn die dadurch bewirkte Abschottung eines sachlich relevanten Teilmarktes das Ergebnis einer strategischen Segmentierung mit Hilfe von Patenten darstellen sollte, ließe sich daraus entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts keine klare Zuordnung zu der durch die Entscheidung "Transportbeton Sauerland" (BGHZ 81, 56, 62) geprägten Fallgruppe begründen, in der es um mehrere sachlich gleichartige lokale Märkte ging, die auf eine durch eine Zusammenschlussbeteiligte willkürlich herbeigeführte Marktaufteilung zurückzuführen waren.

  • BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84

    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung

    Bei dem Kartellverbot des § 1 GWB einerseits und bei der Fusionskontrolle nach §§ 23 ff GWB andererseits geht es grundsätzlich um zwei verschiedene Sachverhalte, die sich nur in einigen Bereichen überschneiden (BGHZ 81, 56, 66 - Transportbeton Sauerland).

    Die Ausgestaltung des zugrundeliegenden Gesamtvertragswerks (vgl. BGHZ 65, 30, 34, 35, 40 - ZVN), insbesondere des Gesellschaftsvertrags, ist zwar für beide Sachverhalte von Bedeutung; doch kommt es darüber hinaus auf weitere Umstände an, die sich in ihrer Bedeutung für die Tatbestandsvoraussetzungen des Kartellverbots und der Fusionskontrolle nicht decken (BGHZ 81, 56, 65 - Transportbeton Sauerland).

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 22. Juni 1981 (KVR 7/80, WuW/E 1810, 1813 - Transportbeton Sauerland) ausgesprochen hat, kann es für die Anwendung der Bagatellmarktklausel aus besonderen Gründen zu einer Zusammenfassung lokaler Märkte kommen.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Kart 18/07

    Untersagung des Anteilserwerbs von Faber an der neu zu gründenden Gesellschaft

    (a) Im Fall einer künstlichen Marktaufteilung, in dem die Abgrenzung lokaler Teilmärkte durch ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen willkürlich herbeigeführt worden war (BGHZ 81, 56, 62 - Transportbeton Sauerland ).
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

    Da nach alledem eine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung des Spiegel-Verlages nicht zu erwarten ist, kommt es nicht auf die streitige und vom Senat bisher offengelassene Rechtsfrage an, ob die Verstärkung eines dritten Unternehmens, das mit den am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen nicht verbunden ist, eine Untersagung nach § 24 Abs. 1 GWB rechtfertigen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 223. Juni 1981 - KVR 7/80 - WuW/E BGH 1810, 1813 "Transportbeton Sauerland"; Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt aaO. § 24 Rdn. 24; Westrick/Loewenheim aaO. § 24 Rdn. 26; Kleinmann/Bechtold aaO. § 24 Rdn. 10 f.).
  • VG Hannover, 27.11.2013 - 7 B 5663/13

    Umfang der Fernseh-Sendezeit für unabhängige Dritte in Gestalt eines

    Die Feststellung einer gemeinsamen Beherrschung setzt zusätzlich voraus, dass über die für eine solche gesellschaftstypische gemeinsame Interessenlage und Leitungsmacht der Gesellschafter hinaus weitere Umstände vorliegen, die eine gesicherte einheitliche Einflussnahme auf der Grundlage einer auf Dauer angelegten Interessengleichheit erwarten lassen (vgl. Beschluss des BGH vom 22.07.1981 - Transportbeton Sauerland - WuW/E BGH 1810, 1811 = BGHZ 81, 56).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 7/92

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Verfahren nach § 111 BNotO

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Feststellungsklagen entsprechend den §§ 43, 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Verfahren nach § 111 BNotO grundsätzlich unzulässig; sie sind ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde oder wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich für den Notar bei künftiger Gelegenheit ebenso stellen wird (BGHZ 81, 61 ff [BGH 22.06.1981 - KVR 7/80]; Beschluß vom 4. Dezember 1989 - NotZ 1/89 = BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 1; zur vergleichbaren Rechtslage nach § 223 BRAO vgl. Beschluß vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91 m.w.N.).
  • AG Berlin-Mitte, 16.10.2014 - 10 C 3072/14
    Er hat hierzu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen und nicht etwa vom Geschädigten bezahlte Rechnungsbeiräge zu erstatten (vgl. Senat BGHZ 81, 56(58)).Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstelling Erforderlichen, sind weder der Schädiger, noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontroile durchzuführen (val. Senat NJW 2004, 3328).

Redaktioneller Hinweis

  • Deutscher TransportbetonVertrieb GmbH, Ratingen/Transportbeton-Vertrieb Sauerland GmbH

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