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   BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82   

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https://dejure.org/1983,1491
BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82 (https://dejure.org/1983,1491)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1983 - VIII ZB 14/82 (https://dejure.org/1983,1491)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - VIII ZB 14/82 (https://dejure.org/1983,1491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Urteils - Verstoß gegen die guten Sitten oder den Zweck eines deutschen Gesetzes - Bewilligung des Armenrechts für die Erhebung einer Schadensersatzklage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EugVÜ vom 27.9.1968 (BGBl 1972 II 774) Art. 27 Nr. 1 und 3; EugVÜ vom 27.9.1968 (BGBl 1972 II 774) Art. 27 Nr. 1 und 29; EGBGB Art. 12; RechtsanwendungsVO vom 7.12.1942 (RGBl I 706) § 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 17
  • NJW 1984, 568
  • ZIP 1983, 1129
  • MDR 1983, 1019
  • VersR 1983, 874
  • VersR 1983, 914
  • WM 1983, 914
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82
    Ein solcher Verstoß, der der Anerkennung eines ausländischen Urteils im Inland entgegenstehen würde, liegt nur dann vor, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen gesetzlichen Regelung und den in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen würde, daß es von uns für untragbar gehalten würde (BGHZ 50, 370, 375 f [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68]; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 41. Aufl. § 328 Anm. 5 C).

    Wenn eine über das deutsche Recht hinausgehende Haftung eines Kraftfahrzeughalters in einer ausländischen Rechtsordnung bei Verkehrsunfällen vorgesehen ist, dann steht das nicht in einem unerträglichen Widerspruch zu dem Grundgedanken der deutschen Regelung und den in ihm liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen (BGHZ 50, 370, 375 f) [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68].

  • BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59

    Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82
    Die Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl I 706) bestimme außerdem, daß für außervertragliche Schadensersatzansprüche gegen einen Deutschen wegen Schädigung eines Deutschen immer deutsches Recht anzuwenden sei (BGHZ 34, 222).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZB 10/79

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82
    Beides ist keine Frage der Auslegung des Übereinkommens, die verbindlich nur der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 1 des Protokolls vom 3. Juni 1971 (BGBl. 1972 II 846) vornehmen könnte, sondern allein des nationalen Rechts (BGHZ 75, 167).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Für den Geltungsbereich des Art. 27 Nr. 1 EGÜbk hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 88, 17, 24 mit zustimmender Anm. Kropholler JZ 1983, 905, 906) bereits entschieden, Art. 12 EGBGB a.F. - dem die Neuregelung des Art. 38 n.F. entspricht - könne nicht so verstanden werden, daß jede ausländische Verurteilung eines deutschen Schädigers, die dem ebenfalls deutschen Geschädigten weitergehende Ansprüche zuspricht als nach den deutschen Gesetzen begründet werden, gegen den deutschen ordre public verstoße und deshalb nicht anerkannt werden dürfe.

    Dementsprechend verstößt es ebensowenig gegen die deutsche öffentliche Ordnung im Sinne von Art. 27 Nr. 1 EGÜbk, wenn das ausländische Recht die Haftung des Kraftfahrzeughalters neben der des Fahrers über die deutschen Höchstgrenzen hinaus und auch auf Schmerzensgeld ausdehnt (BGHZ 88, 17, 15 f.), wie wenn es bei feststehender Schadensersatzpflicht eine pauschale Schätzung ihrer Höhe gestattet (BGHZ 75, 167, 171 f.).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Art. 38 EGBGB ist insoweit nicht anzuwenden (BGHZ 88, 17, 24 f; Senatsurt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, aaO. S. 1458).

    Ebensowenig ist - vorliegend etwa wegen des Kostenerstattungsanspruchs - § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl I 706; zur Fortgeltung vgl. BGHZ 34, 222, 224; 87, 95, 99) jedenfalls gegenüber Urteilen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ohne weiteres zur deutschen öffentlichen Ordnung zu rechnen (BGHZ 88, 17, 24 f).

    a) Für diese Frage kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Begriff der öffentlichen Ordnung allein durch die nationalen Gerichte ausgelegt wird (so BGHZ 75, 167, 170 f; 88, 17, 20) oder ob der Europäische Gerichtshof die Vorbehaltsklausel abgrenzen und einschränkend darüber befinden kann, welche Arten nationaler Normen allgemein geeignet sind, die Anwendung des Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ zu rechtfertigen (so Martiny in: Europäisches Gemeinschaftsrecht und Internationales Privatrecht, herausgegeben von von Bar, S. 211, 231; Basedow in Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts Bd. I Kap. II Rdn. 51 a.E.; vgl. auch Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht 4. Aufl. Art. 27 Rdn. 4).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Der Inhalt eines ausländischen Urteils verletzt die deutsche öffentliche Ordnung nur, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 75, 167, 171 f; 88, 17, 25 f; Senatsurt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91IX ZR 149/91, WM 1992, 1451, 1458 f, z.V.b. in BGHZ).
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82

    Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau

    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen gesetzlichen Regelung und den in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es für untragbar gehalten werden muß (Beschlüsse des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 17. September 1968 IV ZB 501/68, BGHZ 50, 370 ff., 376; vom 22. Juni 1983 VIII ZB 14/82, BGHZ 88, 17 ff., 24; BGH-Urteil vom 12. Juni 1978 II ZR 48/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 488).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 W 347/96

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils; Aussetzung des Verfahrens

    insbesondere ob die Tatsachen richtig festgestellt und gewürdigt und das internationale Privatrecht und das materielle Recht zutreffend angewendet worden sind (vgl. BGH in Iprax 1985, 101; BGHZ 88, 17).
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 102/83

    Voraussetzungen der Durchführung einer Zusammenveranlagung - Zusammenveranlagung

    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen gesetzlichen Regelung und den in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es für untragbar gehalten werden muß (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. September 1968 IV ZB 501/68, BGHZ 50, 370 ff. [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68]; 376, und vom 22. Juni 1983 VIII ZB 14/82, BGHZ 88, 17 ff., 24; Urteil vom 12. Juni 1978 II ZR 48/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 488).
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