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   BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91   

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https://dejure.org/1992,292
BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 1, Abs. 5, § 55 Abs. 4
    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - Barkapitalerhöhung zum Beteiligungserwerb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 19 Abs. 1, 5, 55 Abs. 4
    Erfüllung der Bareinlageverpflichtung bei Einzahlung der Stammeinlage schon vor Gründung der GmbH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2698
  • ZIP 1992, 1303
  • DNotZ 1993, 616
  • WM 1992, 1432
  • BB 1992, 1806
  • DB 1992, 1972
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Schuldrechtliche Verwendungsabsprachen sind, auch wenn sie zwischen dem Einleger und der Gesellschaft getroffen werden, unschädlich, wenn sie lediglich der Erreichung bestimmter geschäftlicher Zwecke dienen und nicht dazu bestimmt sind, die eingezahlten Mittel wieder an die Gesellschafter zurückfließen zu lassen (Sen.Urt. v. 24. September 1990 - II ZR 203/89, WM 1990, 1820, 1821 = ZIP 1990, 1400 = GmbHR 1990, 554).

    Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Umgehungsschutzregeln würde, da jedenfalls eine Kapitalerhöhung ohne Verfolgung eines schon vorher feststehenden Zwecks nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommen dürfte (vgl. Sen.Urt. v. 24. September 1990 aaO), Kapitalerhöhungen mit Bareinlagen so gut wie unmöglich machen.

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Die von einer solchen Gesellschaft erworbenen Vermögensgegenstände und die von ihr begründeten Rechte und Pflichten gehen mit der GmbH-Gründung nicht ohne weiteres auf die Vorgesellschaft und später auf die GmbH selbst über, sondern müssen, wenn diese sie übernehmen soll, durch besonderes Rechtsgeschäft auf sie übertragen werden (BGHZ 91, 148, 151 m.w.N.); es gilt insoweit etwas anderes als für den Übergang des Vermögens der Vorgesellschaft auf die eingetragene GmbH.
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Soweit danach überhaupt eine besondere Tilgungsbestimmung nötig ist, genügt zwar nicht der innere Wille des Leistenden, sondern dieser muß auch nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGHZ 75, 299, 303).
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Die Frage der Erfüllungswirkung einer Zahlung, die auch hier gemäß § 267 BGB durch einen Dritten erbracht werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 362, 366 BGB; Voraussetzung für die Tilgungswirkung ist lediglich, daß die Leistung sich einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen läßt (Sen.Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, WM 1991, 454, 455 = ZIP 1991, 445 = GmbHR 1991, 152).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 120/07

    Qivive - Keine Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage auf

    Nach diesem Urteil sind schuldrechtliche Verwendungsabsprachen, durch welche die Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet wird, mit den Einlagemitteln in bestimmter Weise zu verfahren, aus der Sicht der Kapitalaufbringung unschädlich, wenn sie allein der Umsetzung von Investitionsentscheidungen der Gesellschafter oder sonstiger ihrer Weisung unterliegender geschäftspolitischer Zwecke dienen (vgl. auch Sen. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303, 1305).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303 = NJW 1992, 2698; v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, ZIP 2005, 28) ist zwar in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) grundsätzlich der betreffende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist.
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Aus der Sicht der Gemeinschuldnerin als Leistungsempfängerin konnte die Zahlung auch nicht ohne weiteres dieser Einlageverpflichtung zugeordnet werden (vgl. zu dieser Frage BGH, Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303, 1305).
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