Rechtsprechung
BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 298 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der rechtswidrigen Absprache im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB auf kartellrechtswidrige Absprachen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen; Täterschaft und Teilnahme); Tateinheit beim Betrug ... - lexetius.com
StGB § 298 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Merkmal der "rechtswidrigen Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Reichweite der Strafbarkeit nach § 298 Strafgesetzbuches (StGB) im Hinblick auf die an einer Absprache beteiligten Personen - Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
StGB § 298 Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die "rechtswidrige Absprache" im Kartellrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 298 Abs. 1
"Rechtswidrige Absprache" bei kartellrechtswidriger Absprache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
StGB § 298; GWB §§ 1, 14 ff.; EG Art. 81
Strafbarkeit von rechtswidrigen Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zur Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (IBR 2004, 662)
Papierfundstellen
- BGHSt 49, 201
- NJW 2004, 2761
- NZBau 2004, 513
- StV 2004, 541
- BauR 2005, 556
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;
Rechtswidrig ist eine Absprache, wenn sie gegen das GWB verstößt ( BGHSt 49, 201, 205).Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).
Ob nur Kartellmitglieder Täter des § 298 StGB sein können, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen ( BGHSt 49, 201, 208).
- BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit; …
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne dieser Vorschrift liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.). - BGH, 07.09.2004 - 4 StR 234/04
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nichterfassung rein "vertikaler" Absprachen)
Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen 101 bis 104, 106, 107, 109, 110, 114 bis 121 und 123 der Anklage gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil rein "vertikale" Absprachen (Fälle 101 bis 104, 106, 107, 114 bis 121) nicht vom Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfaßt sind (Senatsbeschluß vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03, insoweit zum Abdruck in BGHSt vorgesehen); in den Fällen 109, 110, 116 bis 121 und 123 begegnet die - zum Teil (Fälle 116 bis 121) tateinheitlich mit § 298 Abs. 1 StGB erfolgte - Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen versuchten Betruges Bedenken, weil der vom Mittäter B. - wie dieser wußte - zu täuschende Geschäftsführer Br. (möglicherweise, UA 49, 50, 67, 68) bösgläubig war.
- LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt
Eine Strafbarkeit ist bereits deshalb nicht gegeben, weil auch nach den übereinstimmenden Einlassungen der Angeklagten ... und ... jedenfalls eine ausschließlich vertikale Absprache zwischen einem Unternehmer und dem Veranstalter vorgelegen hat, die nicht vom Tatbestand des § 298 StGB erfasst ist (so vor Änderung des GWB durch die 7. GWB Novelle zum 01.07.2005, BGHSt 49, 201, 205 ff.). - LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 24b Ns 9/06 Bei der von den Angeklagten getroffenen Abrede handelt es sich um eine sogenannte horizontale Absprache (vgl. BGHSt 49, 201), denn die Angeklagten vertraten Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb standen.
- KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09
Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen …
Hingegen lässt die bloße Kenntnis eines - mit den Bietern kollusiv zusammenwirkenden - Mitarbeiters des Auftraggebers von Preisabsprachen den Tatbestand des § 1 GWB noch nicht entfallen (s. BT-DrS 13/5584, S. 14; BGHSt 49, 201 = NJW 2004, 2761, 2763 r.Sp.).