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BGH, 22.06.2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 98 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3 OWiG
Abgabe nach § 98 OWiG (Einräumung rechtlichen Gehörs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über Auflagen eines Amtsgerichts wegen Verstoßes gegen das niedersächsische SchulG bei Umzug in einen weiter entfernten Amtsgerichtsbezirk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 98 Abs. 2 S. 3
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über Auflagen eines Amtsgerichts wegen Verstoßes gegen das niedersächsische SchulG bei Umzug in einen weiter entfernten Amtsgerichtsbezirk - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg - OWi 124/10
- AG Berlin-Tiergarten, 21.04.2010 - 422 AR 2/11
- BGH, 22.06.2011 - 2 ARs 170/11, 2 AR 127/11
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 163/19
Entscheidung über das zuständige Gericht
Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11). - BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 165/19 Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
- BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 164/19 Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).
- BGH, 04.09.2019 - 2 ARs 166/19 Im Übrigen wird der Jugendliche die noch nicht erbrachten Arbeitsstunden nach Weisung des für seinen Wohnsitz nunmehr zuständigen Jugendamts zu erbringen haben, was ebenfalls eine Überwachung durch das Amtsgericht Herzberg am Harz zweckmäßig erscheinen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 ARs 170/11).