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   BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11   

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https://dejure.org/2011,8925
BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 212 StGB, § 213 StGB
    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • Wolters Kluwer

    Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO

  • rewis.io

    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 442/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Notwehrexzess aus Furcht; Handlung aus Zorn

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10

    Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Es durfte daher übrige Teile der Einlassung nicht ohne nähere Begründung - an der es hier mangelt - zu Lasten des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318, 319; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 73).
  • BGH, 16.08.2012 - 5 StR 238/12

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

    Nachdem die Schwurgerichtskammer diese Einlassung bereits als widerlegt angesehen hat, durfte sie sie aber im Rahmen der Beweisführung nicht als Beleg für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318).
  • BGH, 12.07.2011 - 3 StR 186/11

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Spontantat; Kränkung; Kausalität);

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Schlägen des Nebenklägers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn der Angeklagten hervorgerufen und diese zu ihrer Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11 mwN).
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