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   BGH, 22.06.2011 - 5 StR 84/11   

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https://dejure.org/2011,15083
BGH, 22.06.2011 - 5 StR 84/11 (https://dejure.org/2011,15083)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 StR 84/11 (https://dejure.org/2011,15083)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 StR 84/11 (https://dejure.org/2011,15083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; Pflichtgemäßes Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; Pflichtgemäßes Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 84/11
    Insbesondere lassen die Ausführungen der Strafkammer Erwägungen dazu vermissen, ob sich der Angeklagte, der erstmals zu einer längeren Haftstrafe verurteilt wurde, nicht bereits die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 84/11
    b) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003), das die Strafkammer noch nicht berücksichtigen konnte, sind die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung mangels ausreichender Wahrung des "Abstandsgebots" mit dem Freiheitsgrundrecht unvereinbar; das Recht der Sicherungsverwahrung muss bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    (1) Zwar ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht trotz der bei einem der Polizeibeamten eingetretenen Verletzungen von einer gegenüber einer Schusswaffe geringeren Gefährlichkeit von Pfefferspray ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 84/11, juris Rn. 3).
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