Rechtsprechung
BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
HGB § 420 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 420 Abs 3 HGB
Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Reiseverzögerung wegen einer Sperrung eines Schifffahrtsweges - IWW
- Wolters Kluwer
Vergütungspflicht des Absenders nach § 420 Abs. 3 HGB bei von außen wirkenden bei Abschluss des Frachtvertrags für den Absender weder vorhersehbaren noch beherrschbaren Verzögerungsursachen; Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 420 Abs. 3 HGB bei Sperrung des ...
- rabüro.de
Sperrung des Schifffahrtsweges wegen Havarie löst keinen Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung aus
- Betriebs-Berater
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen generell keine Vergütungspflicht des Absenders aus
- rewis.io
Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Reiseverzögerung wegen einer Sperrung eines Schifffahrtsweges
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- ra.de
- rewis.io
Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Reiseverzögerung wegen einer Sperrung eines Schifffahrtsweges
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 420 Abs. 3
Kein zusätzlicher Vergütungsanspruch des Frachtführers bei Verzögerung wegen Sperrung des Schifffahrtswegs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungspflicht des Absenders nach § 420 Abs. 3 HGB bei von außen wirkenden bei Abschluss des Frachtvertrags für den Absender weder vorhersehbaren noch beherrschbaren Verzögerungsursachen; Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 420 Abs. 3 HGB bei Sperrung des ...
- datenbank.nwb.de
Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Reiseverzögerung wegen einer Sperrung eines Schifffahrtsweges
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verzögerungen beim Frachtvertrag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Frachtführers wegen einer nicht vom Absender zu verantwortenden Verzögerung der Fahrt (hier: wegen Sperrung eines Schifffahrtswegs)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen generell keine Vergütungspflicht des Absenders aus
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Umfang der Haftung nach § 420 Abs. 3 HGB
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 11.09.2009 - 162 C 241/07
- LG Magdeburg, 18.05.2010 - 2 S 376/09
- BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1484
- MDR 2011, 1302
- VersR 2012, 125
- BB 2011, 2306
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 28.10.2008 - 3 U 55/07
Kein gesetzlicher Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10
Ob auch von außen wirkende unvorhersehbare und von den Parteien des Frachtvertrags nicht beherrschbare Störungsursachen - hierzu zählen beispielsweise die Sperrung eines Beförderungswegs, Hoch oder Niedrigwasser, Eisgang oder Sturm -, die nicht dem Frachtführer zugerechnet werden können, in den Risikobereich des Absenders fallen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (verneinend: Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43; TranspR 2009, 171;… MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 21 und 23;… v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 420 Rn. 13; grundsätzlich bejahend: Koller aaO § …Steht lediglich fest, dass der die Verzögerung verursachende Umstand nicht in den Risikobereich des Frachtführers fällt, reicht dies allein nicht aus für einen Anspruch auf angemessene Zusatzvergütung wegen Verzögerung (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 24).
Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB führt (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175).
Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB im Grundsatz etwas ändern wollte (vgl. Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 45; TranspR 2009, 171, 175).
- OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07
Anspruch des Schiffsführers auf Zahlung der vereinbarten Fracht bei vorzeitiger …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10
Ob auch von außen wirkende unvorhersehbare und von den Parteien des Frachtvertrags nicht beherrschbare Störungsursachen - hierzu zählen beispielsweise die Sperrung eines Beförderungswegs, Hoch oder Niedrigwasser, Eisgang oder Sturm -, die nicht dem Frachtführer zugerechnet werden können, in den Risikobereich des Absenders fallen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (verneinend: Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43; TranspR 2009, 171;… MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 21 und 23;… v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 420 Rn. 13;… grundsätzlich bejahend: Koller aaO § …Steht lediglich fest, dass der die Verzögerung verursachende Umstand nicht in den Risikobereich des Frachtführers fällt, reicht dies allein nicht aus für einen Anspruch auf angemessene Zusatzvergütung wegen Verzögerung (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.
; TranspR 2009, 171, 175;… MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 24).Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB führt (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.
; TranspR 2009, 171, 175).Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB im Grundsatz etwas ändern wollte (vgl. Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 45; TranspR 2009, 171, 175).
- BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 106/08, TranspR 2010, 303 Rn. 21, mwN), ergibt sich für den gegen die in den Niederlanden ansässige Beklagte gerichteten Anspruch aus Art. 24 Satz 1 Brüssel-I-VO.
- LG Duisburg, 14.01.2019 - 22 O 45/17 Für eine solche Sichtweise spricht allerdings, dass der BGH in seinem Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen I ZR 108/10 Ausführungen zu von außen wirkenden unvorhersehbaren und nicht beherrschbaren Störungsursachen, die nicht dem Frachtführer zugerechnet werden könnten gemacht hat (…Rn. 15, zitiert nach Juris) und als Beispiele sogar Hoch- oder Niedrigwasser, Eisgang oder Sturm genannt hat.