Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1683
BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09 (https://dejure.org/2011,1683)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09 (https://dejure.org/2011,1683)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - IV ZR 174/09 (https://dejure.org/2011,1683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 aF VVG
    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Aufklärungspflichtverletzung während der Regulierungsverhandlungen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Aufklärungspflichtverletzung während der Regulierungsverhandlungen

  • ra-skwar.de

    Belehrung - Wiederholung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes im Falle der bewussten Angabe von unwahren und unvollständigen Angaben; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an eine Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei bewusster Angabe von unwahren und unvollständigen Angaben

  • rewis.io

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Aufklärungspflichtverletzung während der Regulierungsverhandlungen

  • rewis.io

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Aufklärungspflichtverletzung während der Regulierungsverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes im Falle der bewussten Angabe von unwahren und unvollständigen Angaben; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist über Verlust des Versicherungsschutzes zu belehren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für Leistungsfreiheit muss Belehrung gegebenenfalls wiederholt werden! (IMR 2011, 522)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1329
  • MDR 2011, 1103
  • VersR 2011, 1121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer schon dann, wenn er die Obliegenheitsverletzung bewusst begeht und dabei billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09, VersR 2011, 1121, Rn. 29).
  • OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das

    Ein solcher muss nicht in einer ungerechtfertigten Zahlung bestehen, da eine Bereicherungsabsicht nicht erforderlich ist (BGH VersR 2011, 1121; derss., VersR 2009, 968).
  • OLG Köln, 08.07.2020 - 9 U 111/20

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Verweigerung der Auslesung der

    Eine Bereicherungsabsicht ist mithin nicht erforderlich (BGH, Beschluss v. 04.05.2009, - IV ZR 62/07 -, VersR 2009, 968 in juris Rn. 9, BGH Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 -, VersR 2011, 1121 in juris Rn. 29; Prölss/Martin/Armbrüster a.a.O. § 28 VVG Rn. 197 m.w.N.).

    Vielmehr genügt es als vom Versicherungsnehmer gewollter Nachteil, wenn sein inkorrektes Verhalten Beweisschwierigkeiten überwinden (BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 -, VersR 2011, 1121 Rn. 29) oder wenn der Versicherer davon abgehalten werden soll, an sich gebotene Ermittlungen über die Berechtigung des Anspruchs anzustellen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.08.2010, - 12 U 86/10 -, VersR 2010, 1448 in juris Rn. 21; Prölss/Martin/Armbrüster a.a.O. § 28 VVG Rn. 198 m.w.N.).

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer schon dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss v. 04.05.2009, - IV ZR 62/07 -, VersR 2009, 968 f. in juris in juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 -, VersR 2011, 1121 ff. in juris Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den

    Die Voraussetzungen dieses anerkanntermaßen wirksamen Verwirkungstatbestandes, der sich in vergleichbarer Form auch in anderen Versicherungsbedingungen findet (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11, VersR 2013, 609, Rn. 26 zu Nr. 17 VGB 98; BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09, VersR 2011, 1121, Rn. 28 f. zu § 22 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VHB 92; Senat, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 U 9/15, VersR 2015, 1189, Rn. 2 zu § 32 Nr. 1 VHB 2005), sind erfüllt.

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer schon dann, wenn er billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09, VersR 2011, 1121, Rn. 29).

    Es ist im Rahmen einer wertenden Gesamtschau zu beurteilen, ob nach Maßgabe dieser Vorschrift in dem Berufen auf vollständige Leistungsfreiheit eine unzulässige Rechtsausübung liegt, wobei deren Annahme besondere Umstände voraussetzt (BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09, VersR 2011, 1121, Rn. 30; BGH, Urteil vom 23.09.1992 - IV ZR 199/91, VersR 1992, 1465, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.1999 - 12 U 261/98 NVersZ 2000, 345, Rn. 16).

    Eine unzulässige Rechtsausübung ist demnach regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und bei der Billigkeitsprüfung weitere Gesichtspunkte zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fallen (BGH, Urteil vom 22.06.2011, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer nämlich schon dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - VersR 2011, 1121).
  • LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18

    Spontane Anzeigepflicht eines Ermittlungsverfahrens im geltend gemachten

    Eine Bereicherungsabsicht ist mithin nicht erforderlich (BGH, Beschluss v. 04.05.2009, - IV ZR 62/07 VersR 2009, 968 in juris Rn. 9, BGH Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 -, VersR 2011, 1121 in juris Rn. 29; Prölss/Martin/Armbrüster a.a.O. § 28 VVG Rn. 197 m.w.N.).

    Vielmehr genügt es als vom Versicherungsnehmer gewollter Nachteil, wenn sein inkorrektes Verhalten Beweisschwierigkeiten überwinden (BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 VersR 2011, 1121 Rn. 29) oder wenn der Versicherer davon abgehalten werden soll, an sich gebotene Ermittlungen über die Berechtigung des Anspruchs anzustellen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.08.2010, - 12 U 86/10 VersR 2010, 1448 in juris Rn. 21).

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer schon dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss v. 04.05.2009, - IV ZR 62/07 -, VersR 2009, 968 f. in juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 22.06.2011, - IV ZR 174/09 VersR 2011, 1121 ff. in juris Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG Köln, 28.08.2012 - 9 U 88/11

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung, da eine Eigen- oder

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2011, 1121; BGH r+s 2005, 420) findet die Sanktion der Leistungsfreiheit ihre Rechtfertigung im Grundsatz von Treu und Glauben, der aber auch der Leistungsfreiheit des Versicherers Grenzen setzt, weshalb die Berufung hierauf sich nicht als unzulässige Rechtsausübung darstellen darf (BGH a.a.O.).

    Der Verlust des Versicherungsschutzes muss für den Versicherungsnehmer eine übermäßige Härte darstellen, wobei es entscheidend auf das Maß des Verschuldens ankommt und auf die Folgen, welche dem Versicherungsnehmer bei Wegfall des Versicherungsschutzes drohen (BGH VersR 2011, 1121).

  • OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers

    Vielmehr genügt bereits das Bestreben, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - juris; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 U 9/15 - juris).

    Die Berufung der Klägerin auf vollständige Leistungsfreiheit stellt sich im vorliegenden Fall nicht als unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB dar (vgl. Senat, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 99/17

    Chefarzt lässt sich wegen fehlender Oberarztbehandlung verurteilen: Muss sein

    Obwohl § 6 VVG a.F. keine Anforderungen an eine Belehrungspflicht enthält, ist anerkannt, dass eine Leistungsfreiheit nach dieser Vorschrift voraussetzt, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (BGH NJW-RR 2011, 1329).
  • LG Osnabrück, 26.03.2020 - 9 S 166/19

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Arglistige Obliegenheitsverletzung, VVG

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer schon dann, wenn er die Obliegenheit bewusst begeht und dabei billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann, vgl. BGH VersR 2011, 1121.
  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 9/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung; vorvertragliche Anzeigepflicht; arglistige

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11

    Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der

  • OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 187/12

    Zurückweisung von Ansprüchen gegen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 01.03.2019 - 20 C 288/17
  • OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12

    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers bei Verletzung der

  • OLG Frankfurt, 09.04.2018 - 3 U 178/16

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 6.4 AVB Werkverkehr 2008 wegen

  • LG Limburg, 02.11.2018 - 3 S 81/18
  • LG Hanau, 19.10.2016 - 4 O 290/16

    Unzutreffende Angaben zur wirtschaftlichen Situation

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht