Rechtsprechung
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz (mildestes Abwehrmittel; objektive ex ante-Betrachtung; Erfolgsaussicht des milderen Mittels; effektive und sichere Abwehr; Zumutbarkeit des Fehlschlagsrisikos; sichere Feststellungen; zugespitzte ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 2 StGB
Notwehr: Erforderlichkeit des lebensgefährdenden Einsatzes einer Waffe - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr
- rewis.io
Notwehr: Erforderlichkeit des lebensgefährdenden Einsatzes einer Waffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr
- rechtsportal.de
StGB § 32 Abs. 2
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Auch tödlicher Messereinsatz kann erforderliche Notwehr sein
Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.11.2015 - 1 Ks 300 Js 3472/15
- BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 593
- NStZ-RR 2016, 271
- StV 2018, 727 (Ls.)
- JR 2016, 598
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594).Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich dies nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, aaO).
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)
Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594). - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594).
- BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21
Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel …
Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8 mwN).Da angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8 mwN), war der Mitangeklagte nicht gehalten, auf das mildeste, gleichwohl aber mit Unsicherheiten behaftete Mittel in Form von Schlägen auf Hand oder Arm des Geschädigten zurückzugreifen, um diesen zur Herausgabe der Geldtasche zu bewegen.
- BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN). - BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Voraussetzungen für die Annahme …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, JR 2016, 598, 599 mit Anm. Erb). - BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines …
aa) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat kann gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 und vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8).