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   BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16   

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https://dejure.org/2016,21185
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16 (https://dejure.org/2016,21185)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2016 - 5 StR 98/16 (https://dejure.org/2016,21185)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16 (https://dejure.org/2016,21185)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB
    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler Zusammenhang; nötigungsbedingte Schwächung der Verteidigungsbereitschaft/-fähigkeit des Gewahrsamsinhabers; zeitlicher und örtlicher Zusammenhang; Irrtum über den Finalverlauf; allgemeine ...

  • lexetius.com

    StGB § 249 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB
    Raub: Zusammenhang zwischen qualifizierter Nötigung und nachfolgender Wegnahme

  • IWW

    § 252 StGB

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme

  • rewis.io

    Raub: Zusammenhang zwischen qualifizierter Nötigung und nachfolgender Wegnahme

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 249 Abs. 1
    Gewaltanwendung beim Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Maßgeblichkeit der nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme

  • rechtsportal.de

    StGB § 249 Abs. 1 ; BGB § 252
    Maßgeblichkeit der nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub = Nötigung + Wegnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaffeekränzchen verursacht Geldverlust und lebensgefährliche Folgen

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der dreiste Sohn-Fall

    § 249 Abs. 1 StGB
    Raub, Finalzusammenhang, räumlich-zeitlicher Zusammenhang

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Raubspezifischer Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme beim Raubtatbestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 197
  • NJW 2016, 2900
  • StV 2016, 642 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
    Sie hat sich noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren gehalten und rechtfertigt keine andere Bewertung der Tat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, Rn. 21 ff., zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Maßgeblich für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme ist vielmehr, ob es zu einer - vom Täter erkannten - nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft gekommen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, Rn. 27, wo allerdings der vermögensrechtliche Begriff der Dispositionsfreiheit verwendet wird; siehe auch Albrecht, Die Struktur des Raubtatbestandes, 2011, S. 134, 141, 147).

  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83

    Überfall in Juwelierwohnung - §§ 249, 255 StGB, Raub, nicht räuberische

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
    Über die finale Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme hinaus müssen beide den Raubtatbestand konstituierenden Elemente in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276, mit Anm. Seier, JA 1984, 441, 442; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
    Nach seiner Vorstellung soll mit dem Nötigungsmittel körperlicher Widerstand überwunden oder aufgrund der Zwangswirkung unterlassen und es ihm hierdurch ermöglicht werden, den Gewahrsam zu brechen (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331, und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
    Nach seiner Vorstellung soll mit dem Nötigungsmittel körperlicher Widerstand überwunden oder aufgrund der Zwangswirkung unterlassen und es ihm hierdurch ermöglicht werden, den Gewahrsam zu brechen (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331, und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 366/05

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (Wegnahme und Weggabe:

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
    Über die finale Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme hinaus müssen beide den Raubtatbestand konstituierenden Elemente in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276, mit Anm. Seier, JA 1984, 441, 442; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Die raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme ist gegeben, wenn zwischen beiden Elementen sowohl eine subjektivfinale Verknüpfung als auch ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, MDR/H 1984, 276; vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144 ff.; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197, 199 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, wobei es vor allem darauf ankommt, ob es zu einer - vom Täter erkannten - nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, aaO, 148; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, aaO, 201).

  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Es stellt daher eine lediglich unerhebliche Abweichung vom Tatplan dar und hält sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197, 200), dass der Angeklagte T. letztlich nur 50 EUR mitnahm.
  • LG Wiesbaden, 13.02.2020 - 6 KLs 6290 Js 32945/19

    Gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher

    Dabei setzten die Angeklagten die Gewaltanwendung gezielt zur Überwindung eines erwarteten Widerstands gegen die Wegnahme der Tasche ein (BGH, Urteil vom 22.6.2016 - 5 StR 98/16).
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