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   BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21   

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https://dejure.org/2021,23009
BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21 (https://dejure.org/2021,23009)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - 5 StR 121/21 (https://dejure.org/2021,23009)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 5 StR 121/21 (https://dejure.org/2021,23009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 244 StPO
    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit (Auslegung des Beweisantrags)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 1 StPO, § 244 Abs 3 S 3 Nr 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Beweisantragsrüge wegen Ablehnung einer missverständlich formulierten Beweisbehauptung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Zur Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts wegen der Ablehnung des Antrags auf Vernehmung des Zeugen Y. gilt Folgendes: Nachdem die Strafkammer den Antrag dahin ausgelegt hatte, in das Wissen des Zeugen sei gestellt worden, dass der Geschädigte am Tattag ein Messer bei sich geführt habe, hätte es dem Angeklagten oblegen, ein - vermeintliches - Missverständnis des Landgerichts bezüglich der von ihm aufgestellten Behauptung auszuräumen; da er dies nicht getan hat, kann er die von ihm behauptete fehlerhafte Ablehnung des Antrags nicht mehr zum Gegenstand einer Verfahrensrüge machen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Zur Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts wegen der Ablehnung des Antrags auf Vernehmung des Zeugen Y. gilt Folgendes: Nachdem die Strafkammer den Antrag dahin ausgelegt hatte, in das Wissen des Zeugen sei gestellt worden, dass der Geschädigte am Tattag ein Messer bei sich geführt habe, hätte es dem Angeklagten oblegen, ein - vermeintliches - Missverständnis des Landgerichts bezüglich der von ihm aufgestellten Behauptung auszuräumen; da er dies nicht getan hat, kann er die von ihm behauptete fehlerhafte Ablehnung des Antrags nicht mehr zum Gegenstand einer Verfahrensrüge machen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Ein Fall, in dem eine solche Gegenvorstellung entbehrlich war, weil ein Missverständnis des Gerichts aufgrund der eindeutigen Formulierung des Antrags nicht nachvollzogen werden kann (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352), liegt nicht vor; erst recht bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht - so aber das Revisionsvorbringen - die Beweisbehauptung nur deshalb sinnentstellend verkürzt habe, um den Ablehnungsgrund der Ungeeignetheit anwenden zu können: Entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts wäre es zumindest zweifelhaft gewesen, ob es sich - mangels einer bestimmten Beweisbehauptung - überhaupt um einen Beweisantrag im Sinne von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO gehandelt hätte, wenn - wie in der Revisionsbegründung nunmehr behauptet - "eine Gewohnheit des Geschädigten, ein für ihn typisches Verhalten' in das Wissen des Zeugen gestellt worden wäre.
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Zur Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts wegen der Ablehnung des Antrags auf Vernehmung des Zeugen Y. gilt Folgendes: Nachdem die Strafkammer den Antrag dahin ausgelegt hatte, in das Wissen des Zeugen sei gestellt worden, dass der Geschädigte am Tattag ein Messer bei sich geführt habe, hätte es dem Angeklagten oblegen, ein - vermeintliches - Missverständnis des Landgerichts bezüglich der von ihm aufgestellten Behauptung auszuräumen; da er dies nicht getan hat, kann er die von ihm behauptete fehlerhafte Ablehnung des Antrags nicht mehr zum Gegenstand einer Verfahrensrüge machen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20

    Für coronabedingte Hemmung der Frist für Hauptverhandlungsunterbrechung reicht

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Die Rüge einer Verletzung der Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 StPO ist unbegründet, weil sich das Vorgehen der Strafkammer jedenfalls nicht als willkürlich darstellt; eine Richtigkeitsprüfung über den Willkürmaßstab hinaus kommt aufgrund der Unanfechtbarkeit eines Feststellungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 Satz 2 EGStPO mit Blick auf § 336 Satz 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 431/20, NStZ 2021, 186, 187).
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
    Dies genügt, um die oben genannte Obliegenheit des Antragstellers zu begründen, ein etwaiges Missverständnis aufzuklären und seine Behauptung gegebenenfalls zu konkretisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 3 StR 181/08, NStZ 2009, 171, 172 f.).
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