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   BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20   

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https://dejure.org/2021,36491
BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20 (https://dejure.org/2021,36491)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - XIII ZB 59/20 (https://dejure.org/2021,36491)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20 (https://dejure.org/2021,36491)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 512 ZPO, § 58 Abs. 2 FamFG, § 13 Abs. 4 Satz 3 FamFG, § 13 Abs. 4 Satz 3, Art. 19 Abs. 4, § 13 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 1 BRAO, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 11 Abs. 4 AufenthG, § 11 Abs. 8 AufenthG, Art. 20 Abs. 3, Art. 104 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, § 26 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie 115/2008/EG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung im Rechtsmittelverfahren; Beeinträchtigung der Rechtsstellung eines Beteiligten hinsichtlich der ermessensfehlerhaften Entscheidung; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die Geschäftsräume des Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsmittelverfahren; Beeinträchtigung der Rechtsstellung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die Geschäftsräume im Rechtsmittelverfahren; Beeinträchtigung der Rechtsstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 13 Abs. 4 ; FamFG § 58 Abs. 2
    A) Macht der Beteiligte geltend, durch die Verweigerung einer Überlassung der Akten in die Geschäftsräume und die Verweisung auf eine Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt zu sein, stehen § 13 Abs. 4 Satz 3, § 58 Abs. 2 FamFG in einer ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 13 Abs. 4 ; FamFG § 58 Abs. 2
    Auslegung einer Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung im Rechtsmittelverfahren; Beeinträchtigung der Rechtsstellung eines Beteiligten hinsichtlich der ermessensfehlerhaften Entscheidung; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der notwendige Inhalt des Haftantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht? In Abschiebungshaftfällen nur auf der Geschäftsstelle!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Tatsachengrundlage für die Haftanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3402
  • FGPrax 2021, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    aa) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen auch in Abschiebungssachen zu beachten ist und dem durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden kann, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 8).

    Auf den gerügten Mängeln beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 11).

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es dessen nicht, wenn - wie hier - eine Abschiebung mit Sicherheitsbegleitung vorgesehen ist und sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle oder entsprechende eigene Erfahrungswerte beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 8).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 3/20

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Das reicht vor dem Hintergrund aus, dass die Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung von den Haftgerichten grundsätzlich wegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nicht zu prüfen ist (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9, vom 25. August 2020 - XIII ZB 45/19, juris Rn. 21, vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 28, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 14).

    Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung liegt hier auch nicht so fern, dass der Zeitaufwand für ihre Vorbereitung dem Beschleunigungsgebot widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, aaO).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 6/20

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es dessen nicht, wenn - wie hier - eine Abschiebung mit Sicherheitsbegleitung vorgesehen ist und sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle oder entsprechende eigene Erfahrungswerte beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 8).

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Der Ausschluss einer Inzidentprüfung findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beteiligte gewöhnlich nicht dadurch in seiner Rechtsstellung nachteilig betroffen wird, dass sein Verfahrensbevollmächtigter die Akten auf der Geschäftsstelle einsehen muss (BayObLGZ 1995, 1, 3).
  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97

    Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags eines verkammerten

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Es wird deshalb in einem Beschwerdeverfahren jedenfalls dann allein ermessensgerecht sein, dem Antrag eines Verfahrensbevollmächtigten auf Überlassung von Verfahrens- und Sachakten zu entsprechen, wenn - wie hier - die zeitlichen Umstände dieses Verfahren erlauben und - wie ebenfalls hier - weder akten- noch personenbezogene wichtige Gründe dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, AnwBl. 1998, 410, 411).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    Das reicht vor dem Hintergrund aus, dass die Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung von den Haftgerichten grundsätzlich wegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nicht zu prüfen ist (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9, vom 25. August 2020 - XIII ZB 45/19, juris Rn. 21, vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 28, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
    (c) Zu milderen Mitteln muss sich die beteiligte Behörde im Haftantrag nicht näher äußern, wenn sie - wie hier - die Notwendigkeit von Sicherungshaft erläutert hat (BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 11).
  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen;

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Umstände, die den Schluss darauf hätten zulassen können, der Kläger sei auf eine Überlassung der Akten an seine Wohn- oder Kanzleianschrift zur Wahrung seiner Rechtsstellung angewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, NJW 2021, 3402 Rn. 9), sind auch sonst nicht ersichtlich, so dass der Vorwurf des Ermessensnichtgebrauchs unberechtigt ist.
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    Anders als ein Rechtsanwalt kann sie sich nicht auf eine besondere, von gesetzlichen Pflichten geprägte Rechtsstellung innerhalb der Rechtspflege berufen und unterliegt nicht dem für Rechtsanwälte geltenden Disziplinarrecht sowie der Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammer, was Grundlage für die Annahme ist, dass mit überlassenen Akten ein besonders zuverlässiger Umgang erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 11).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

    Dies liegt, auch wenn die Rücküberstellung von Frankreich nach Deutschland ohne medizinische Begleitung erfolgte, im Hinblick auf die längere Dauer des Fluges von Deutschland nach Pakistan nicht so fern, dass ein etwaiger gegenüber einem Linienflug erhöhter Zeitaufwand dem Beschleunigungsgebot widerspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 14; vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 106/19

    Haftanordnung gegen einen in die Bundesrepublik eingereisten algerischen

    Auf den gerügten Mängeln beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. BGH, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, z. Veröff.
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
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