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   BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79   

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https://dejure.org/1980,1072
BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Hehlerei - Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Veräußerung oder Beleihung gefälschter Obligationen - Wirksame Unterbrechung der Verjährung - Pflicht des Gerichts, englischsprachige Aktenteile übersetzen zu lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungsfrist bei Beschuldigtenvernehmung

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    Hieraus ergeben sich alle Merkmale des vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für eine fortgesetzte Handlung geforderten Gesamtvorsatzes, der die geplante Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg umfassen muß, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).

    Der Strafkammer ist zu folgen, wenn sie bei der vorliegenden Fixierung der Täter auf das von ihnen konkret erstrebte Gesamtergebnis an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen stellt (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f.).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    In ihren Einzelheiten brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 193/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    Damit war die Vernehmung durch die amerikanischen Kriminalbeamten keine Maßnahme eines inländischen Rechtspflegeorgans und zeigte daher für das gegenständliche Verfahren keine Wirkung (vgl. BGHSt 1, 325).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    § 184 GVG selbst verlangt jedenfalls nicht, sämtliche anfallenden Aktenteile von Amts wegen in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1986 - 1 Ws 182/86 = JZ 1986, 508).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Es liegt bereits kein Beweisantrag gemäß §§ 244 f. StPO vor, da eines der Telefonate fremdsprachig ist und eine Übersetzung nicht beantragt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, NStZ 1982, 188, 189).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80

    Bindung des Gerichts an die als wahr unterstellten Tatsachenbehauptungen - Freie

    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).

    Die Pflicht des Tatrichters, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der als wahr unterstellten Tatsache auseinanderzusetzen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen er sich dazu gedrängt sehen muß (BGHSt 28, 310, 311; BGH, Urteile vom 12. Juli 1979 - 1 StR 225/79 - und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -).

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

    Eine Ausnahme von dieser Regel greift ein, wenn sich der Verfolgungswille des zuständigen Organs erkennbar nur auf einzelne dieser Taten bezieht; dann tritt die Unterbrechung der Verjährung nicht für die übrigen Taten, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1956 - 5 StR 619/55 - bei Dallinger MDR 1956, 395 f. und vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - bei Dallinger MDR 1970, 897; BGH NStZ 1990, 436 f.; BGH, Urt. vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier, 1982 S. 541, 547 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 8).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    In ihren Einzelheiten - und dazu zählt auch die Anzahl der Geschädigten - brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1956 - 5 StR 619/55 - S. 26 bei Dallinger MDR 1956, 395; vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14 und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 - S. 19).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines

    Dabei ergibt sich eine ausreichende Begrenzung des als Opfer des betrügerischen Vorgehens ins Auge gefaßten Personenkreises - wie das Landgericht zutreffend hervorhebt (UA S. 42) - hier daraus, daß der Angeklagte sich von vornherein an Leser bestimmter Zeltschriften und Magazine wenden wollte; bei dieser Fixierung auf eine konkret festgelegte und beschränkte Art und Weise der Tatbegehung erscheint es gerechtfertigt, an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f; Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79).
  • BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81

    Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines

    Ist der Täter auf ein konkretes Gesamtergebnis seines Tuns fixiert, so sind an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen zu stellen (BGH, Urt.v. 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, S. 6).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als

    Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84).
  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Der allgemeine

    Das Urteil des Senats vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -, auf welches sich die Verteidigung beruft, betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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