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   BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98   

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https://dejure.org/1999,3910
BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 134; ; BGB § 652; ; BGB § 627; ; BGB § 328; ; BGB § 612 Abs. 2; ; AFG § 4; ; AFG § 13; ; AFG § 13 Abs. 1; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 652
    Abgrenzung Dienstvertrag und Maklervertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Eismann 9 -, Auslegung einer Vergütungsabrede, Maklerdienstvertrag, Zuführungsvereinbarung, Vermittlung von FN, Zuführung von Vertriebsmitarbeitern, Personalvermittlung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1499
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 268/00

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Dabei erhält das Berufungsgericht Gelegenheit, nochmals der Frage nachzugehen, ob ein etwaiger zwischen der Klägerin und der Gemeinschuldnerin zustande gekommener Vertrag eher als Dienst- oder, wie die Revision rügt, als Maklervertrag einzustufen ist (vgl. auch das eine etwas andere Vertragsgestaltung betreffende Senatsurteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 - NJW-RR 1999, 1499).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in

    (1) einen möglichen Bedeutungsinhalt gegeben, der weder im Vertragswortlaut noch im Vorbringen der Parteien einen Anhalt findet (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 - NJW-RR 1999, 1499, 1500).
  • LAG Hamm, 10.10.2000 - 6 Sa 2591/98

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

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  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 6 O 554/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung wegen eines erfolgsunabhängigen

    Im Übrigen ist es selbst für die Mischform des so genannten Maklerdienstvertrages, der im Kern Mäklervertrag im Sinne des BGB (Palandt, BGB, Einführung vor § 652, Rn. 6), anerkannt, dass jedenfalls individualvertraglich die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, Seite 1499).
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