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   BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05   

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https://dejure.org/2005,8274
BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05 (https://dejure.org/2005,8274)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2005 - 2 StR 258/05 (https://dejure.org/2005,8274)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 (https://dejure.org/2005,8274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 67 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 § 55 Abs. 2
    Erneute Anordnung der Unterbringung oder Vorrang der Einbeziehung einer früheren Anordnung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
    Bei einer vor der früheren Verurteilung begangenen Tat haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung einer Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine (weitere) neue Maßregel anzuordnen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 79).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
    § 55 Abs. 2 StGB hat insoweit Vorrang vor § 67 f StGB (vgl. BGHSt 30, 305; auch Senatsbeschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 432; BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
    § 55 Abs. 2 StGB hat insoweit Vorrang vor § 67 f StGB (vgl. BGHSt 30, 305; auch Senatsbeschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01

    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ablehnung

    Auszug aus BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 432; BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
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