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   BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07   

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https://dejure.org/2010,7504
BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07 (https://dejure.org/2010,7504)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - I ZR 163/07 (https://dejure.org/2010,7504)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - I ZR 163/07 (https://dejure.org/2010,7504)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des staatlichen Glücksspielmonopols mit der höherrangigen Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts; Erforderlichkeit einer Genehmigung einer deutschen Behörde bei bereits erlangter salzburgischer Konzession für Sportwetten

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des staatlichen Glücksspielmonopols mit der höherrangigen Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts; Erforderlichkeit einer Genehmigung einer deutschen Behörde bei bereits erlangter salzburgischer Konzession für Sportwetten

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - INTERTOPS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten-Anbieter gewinnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Hinsichtlich der die Durchführung von Sportwetten regelnden Vorschriften ist eine etwaige Änderung der Rechtslage durch das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688 = WRP 2006, 562) und das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 zu beachten.

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) für die Rechtslage in Bayern entschieden, dass das dort errichtete staatliche Wettmonopol in seiner damaligen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung und die dadurch begründete Beschränkung der Vermittlung von Sportwetten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellten und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sind.

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD; 175, 238 Rn. 14 - ODDSET, mwN), also nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der 2008 geänderten Fassung i.V.m. § 284 StGB und den Vorschriften für das Angebot und die Durchführung von Sportwetten in der gegenwärtig geltenden Fassung.

    b) Die Beklagten haben daher mit ihrem Angebot von Sportwetten in der Zeit vor dem 28. März 2006 auch nicht unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 284 StGB gehandelt (vgl. für die Rechtslage in Bayern BGHZ 175, 238 Rn. 15 ff. - ODDSET; für Nordrhein-Westfalen BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 91/06 Rn. 14).

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil das nordrhein-westfälische Recht keine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleistete (BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Nichts anderes gilt für den Fall der Erstbegehungsgefahr, wenn sie auf einem Verhalten unter der Geltung früheren Rechts beruht (vgl. BGHZ 173, 188 Rn. 18 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD; 175, 238 Rn. 14 - ODDSET, mwN), also nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der 2008 geänderten Fassung i.V.m. § 284 StGB und den Vorschriften für das Angebot und die Durchführung von Sportwetten in der gegenwärtig geltenden Fassung.
  • BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Rn. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 91/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften zum Betreiben einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    b) Die Beklagten haben daher mit ihrem Angebot von Sportwetten in der Zeit vor dem 28. März 2006 auch nicht unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 284 StGB gehandelt (vgl. für die Rechtslage in Bayern BGHZ 175, 238 Rn. 15 ff. - ODDSET; für Nordrhein-Westfalen BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 91/06 Rn. 14).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Rn. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
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