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   BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07   

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https://dejure.org/2010,5284
BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07 (https://dejure.org/2010,5284)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - I ZR 170/07 (https://dejure.org/2010,5284)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - I ZR 170/07 (https://dejure.org/2010,5284)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB, § 287 StGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB, § 287 StGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung des Anbietens und Bewerbens von Sportwetten über eine Internetseite; Einstufung von Internetauftritten als Dauerhandlung und somit auch als einheitlicher Klagegrund; Erheblichkeit einer Behandlung eines Internetseitenbetreibers als Störer bei ...

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung des Anbietens und Bewerbens von Sportwetten über eine Internetseite; Einstufung von Internetauftritten als Dauerhandlung und somit auch als einheitlicher Klagegrund; Erheblichkeit einer Behandlung eines Internetseitenbetreibers als Störer bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen Wetten vor und nach dem Sportwetten-Urteil des BVerfG - bet-at-home.com

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten-Anbieter gewinnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Hinsichtlich der die Durchführung von Sportwetten regelnden Vorschriften ist eine etwaige Änderung der Rechtslage durch das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688 = WRP 2006, 562) und das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 zu beachten.

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) für die Rechtslage in Bayern entschieden, dass das dort errichtete staatliche Wettmonopol in seiner damaligen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung und die dadurch begründete Beschränkung der Vermittlung von Sportwetten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellten und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sind.

    Das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von privat veranstalteten Wetten könnten weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden (BVerfGE 115, 276 Rn. 157 f.).

    Danach durfte der Staat während der Übergangszeit insbesondere das Angebot staatlicher Wettveranstaltung nicht erweitern und keine Werbung betreiben, die über eine sachliche Information zur Art und Weise der Wettmöglichkeit hinausgehend gezielt zum Wetten auffordert; zudem war umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären (vgl. BVerfGE 115, 276 Rn. 157, 160).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD; 175, 238 Rn. 14 - ODDSET, mwN), also nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der 2008 geänderten Fassung i.V.m. § 284 StGB und den Vorschriften für das Angebot und die Durchführung von Sportwetten in der gegenwärtig geltenden Fassung.

    bb) Die Beklagte zu 1 hat daher mit ihrem Angebot von Sportwetten in der Zeit vor dem 28. März 2006 auch nicht unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 284 StGB gehandelt (vgl. für die Rechtslage in Bayern BGHZ 175, 238 Rn. 15 ff. - ODDSET; für Nordrhein-Westfalen BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 91/06 Rn. 14).

    Denn die aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgende Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols ist der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung generell zu Grunde zu legen, unabhängig davon, ob sich der Unterlassungsanspruch gegen eine deutsche oder eine ausländische Gesellschaft richtet (BGHZ 175, 238 Rn. 23 - ODDSET).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    - in Bezug auf andere Arten von Glücksspielen, die nicht unter das Monopol fallen und zudem ein höheres Suchtpotential als die dem Monopol unterliegenden Spiele aufweisen, die zuständigen Behörden eine Politik der Angebotserweiterung betreiben, um insbesondere die aus diesen Tätigkeiten fließenden Einnahmen zu maximieren (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, RIW 2010, 719 Rn. 71 = GewArch 2010, 448 - Carmen Media Group).

    Vielmehr haben Bund und Länder gemeinsam ihre Pflichten zu erfüllen (vgl. EuGH, RIW 2010, 719 Rn. 69 f. - Carmen Media Group).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Für die einschlägigen Regelungen des nordrhein-westfälischen Landesrechts galten während der Übergangszeit dieselben Grundsätze (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521 Rn. 26).

    Vergeblich wendet die Klägerin dagegen ein, nach dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2006 (NJW 2007, 1521) stehe mit Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 BVerfGG) die Fortgeltung des § 284 StGB und des Lotteriestaatsvertrags für Nordrhein-Westfalen fest.

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil das nordrhein-westfälische Recht keine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleistete (BVerfG, WM 2006, 1646 Rn. 17).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Die Auslegung muss insbesondere die Tragweite der Grundrechte berücksichtigen und darf im Ergebnis nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten führen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 2001 - 1 BvR 1188/92, GRUR 2001, 1058 = WRP 2001, 1160).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügt § 284 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
    Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

  • OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 1 Ws 152/07

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08

    Sportwettveranstaltungen privater Anbieter: Straflosigkeit während Übergangszeit

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 91/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften zum Betreiben einer

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

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