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   BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13   

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https://dejure.org/2013,18760
BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13 (https://dejure.org/2013,18760)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13 (https://dejure.org/2013,18760)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - NotZ(Brfg) 5/13 (https://dejure.org/2013,18760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Amtsgerichtsbezirkszuweisung unter Beschränkung auf einzelne Stadtteile oder einzelne Amtsgerichtsbezirke im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Notarstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4; BNotO § 111d S. 2
    Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Amtsgerichtsbezirkszuweisung unter Beschränkung auf einzelne Stadtteile oder einzelne Amtsgerichtsbezirke im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Notarstellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 24/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    Ob anderes gelten kann, wenn sich die Verwaltung von öffentlichen Interessen löst und die auszuschreibenden Stellen nicht bedarfssondern bewerberbezogen ermittelt, insbesondere das Organisationsermessen zur sachwidrigen Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gebraucht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04, DNotZ 2003, 782), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04

    Recht eines Notarbewerbers auf Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    Ob anderes gelten kann, wenn sich die Verwaltung von öffentlichen Interessen löst und die auszuschreibenden Stellen nicht bedarfssondern bewerberbezogen ermittelt, insbesondere das Organisationsermessen zur sachwidrigen Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gebraucht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04, DNotZ 2003, 782), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 118/07

    Pflicht der Justizverwaltung zur Ausschreibung von Notarstellen für bestimmte

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    § 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO dient damit ebenfalls ausschließlich den objektiven Belangen einer geordneten Rechtspflege, nicht aber den subjektiven Interessen eines potentiellen Notarbewerbers (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 118/07, NJW-RR 2008, 1291, Rn. 11 f. mwN).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    Grenzziehungen sind deshalb, soweit sie wie hier sachlich vertretbar sind, verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (vgl. für die zeitliche Grenzziehung einer Stichtagsregelung st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zuletzt BVerfGE 117, 272, 301).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12

    Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars -

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    Insofern nimmt der Kläger Bezug auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts in den Beschlüssen vom 14. Dezember 2012 (OLG Stuttgart - 1 Not 4/12 und 1 Not 2/12), mit denen das Oberlandesgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage begründet habe.
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei Besetzung einer Notarstelle:

    Auszug aus BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
    Ob die von dem Kläger begehrte Veränderung des ihm gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO zugewiesenen Amtssitzes den Grundsätzen der Amtssitzverlegung (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO) unterliegt, kann offen bleiben (s. zuletzt Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 17/11, DNotZ 2013, 308).
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