Rechtsprechung
BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer Falschaussage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB
Strafzumessung: Dulden einer falschen Aussage als Strafschärfungsgrund - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwertung des Prozessverhaltens als strafschärfend i.R.e. Verurteilung wegen Raubes
- rewis.io
Strafzumessung: Dulden einer falschen Aussage als Strafschärfungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwertung des Prozessverhaltens als strafschärfend i.R.e. Verurteilung wegen Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Das strafschärfende "Leugen der Tat"
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährungsversagung: "Widerspruch zur Verteidigungsstrategie " ==> durchgreifende rechtliche Bedenken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsfeindliches Leugnen der Tat im Prozess - und die Falschaussage der Zeugin
Verfahrensgang
- LG Ulm, 20.03.2015 - 2 KLs 25 Js 15240/14
- BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 305
- StV 2016, 558 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12
Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein. - BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104). - BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92
Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104). - BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10
Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Bestreitens)
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
- LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20
Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr …
Zeugen zur Falschaussage anstiften, darf der Täter aber nicht; letzteres darf bei der Strafzumessung strafschärfend Berücksichtigung finden (BGH NStZ-RR 2015, 305;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Rn. 676). - OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des …
Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (…LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211;… Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240). - VG Regensburg, 19.01.2017 - RO 10 B DS 16.1490
Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten und Einbehaltung von …
Nicht zulasten des Antragstellers wirkt sich ein Leugnen der Tatbegehung im strafrechtlichen Verfahren aus, da es sich um ein zulässiges Verteidigungsverhalten handelte (vgl. hierzu BGH vom 22.7.2015 Az. 1 StR 323/15 m. w. N.).