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   BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13   

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BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13 (https://dejure.org/2015,30662)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - 2 StR 389/13 (https://dejure.org/2015,30662)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 (https://dejure.org/2015,30662)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 1 AufenthG; § 95 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG; § 97 Abs. 2 AufenthG; § 357 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach § 95 AufenthG; Anforderungen an die Bandenabrede); Machen oder Benutzen falscher oder unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels (abstraktes Gefährdungsdelikt: nur allgemeine ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 96 AufenthG, § 97 Abs 2 AufenthG, § 52 StGB, § 132 StGB
    Strafverfahren wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern: Strafbarkeit bei Gründung einer Scheinfirma und kollusivem Amtsträgerhandeln zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen der bandenmäßigen Begehung; Verleitung eines Untergebenen zu einer ...

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 243 Abs. 4 StPO, § 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3, Abs. 2 AufenthG, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 AufenthG, § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 21 AufenthG, § 28 AufenthG, § 17 StGB, § 271 Abs. 1 StGB, § 70 StGB, § 73a StGB, § 27 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 357 Abs. 1 Var. 3 StGB, § 52 StGB, § 357 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 352 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Bewertung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern: Strafbarkeit bei Gründung einer Scheinfirma und kollusivem Amtsträgerhandeln zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen der bandenmäßigen Begehung; Verleitung eines Untergebenen zu einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Bewertung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschleusen von Ausländern - und das "informelle Verwaltungshandeln" der Ausländerbehörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschleusen von Ausländern - und das bandenmäíge Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 419
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Sie müssen dafür nur eine erhöhte Beweiskraft besitzen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146); denn die Strafvorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

    Die Tatsache, dass es in mehreren Fällen nicht zur Erteilung eines Aufenthaltstitels kam, steht der Strafbarkeit der darauf abzielenden Handlungen ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 146).

    Auf eine Kausalität der unrichtigen Angaben bei der Erteilung des Aufenthaltstitels kommt es nicht an (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 143).

    Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert (BGH aaO, BGHSt 54, 140, 142 f.).

    f) § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert eine mittelbare Falschbeurkundung im Sinne von § 271 Abs. 1 StGB (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 145).

    Er schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 145 f.).

    Die unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen zwar zur Erfüllung des Tatbestands des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG weder für die Erteilung des Aufenthaltstitels ursächlich gewesen sein (vgl. Hohoff in BeckOK-AuslR, § 95 AufenthG Rn. 90) noch bedarf es der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146).

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Der Angeklagte S., der seit dem 10. Juli 2008 von der Unrichtigkeit der Angaben wusste, hat jedoch keine unrichtigen Angaben im Sinne des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 267).

    bb) Die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen tragen jedoch eine Verurteilung des Angeklagten S. wegen Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB; zur Begriffswahl für die Tenorierung s. auch BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265).

    Da der Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG frühestens mit der Erteilung des erschlichenen Aufenthaltstitels beendet ist (vgl. BGH aaO, BGHSt 58, 262, 267), war eine Beihilfe dazu durch Inaussichtstellen der Erteilung des Verwaltungsakts möglich.

  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Aufenthaltsgenehmigung; Duldung);

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Nach diesem Schutzzweck stellt das Gesetz die Unterbreitung und das Benutzen unrichtiger Angaben im Vorfeld der behördlichen Entscheidung unter Strafe (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2006 - 2 StR 157/06, NStZ 2007, 289, 290).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Mehrdeutiges Vorbringen führt zur Unzulässigkeit der Rüge (BeckOK-StPO/Wiedner, StPO, 21. Edition, § 344 Rn. 40 ff.; differenzierend Norouzi, NStZ 2013, 203, 205 f.), soweit nicht durch Auslegung ein eindeutiges Ergebnis zu erzielen ist (Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312).
  • BGH, 06.03.2014 - 3 StR 363/13

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rüge der Nichtmitteilung von Erörterungen

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Der Senat lässt es an dieser Stelle offen, ob die Rüge der Verletzung von § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO den Zulässigkeitsanforderungen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13; Senat, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266 f.).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Der Senat lässt es an dieser Stelle offen, ob die Rüge der Verletzung von § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO den Zulässigkeitsanforderungen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13; Senat, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266 f.).
  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14

    Mangelndes Beruhen auf einem mangelnden Negativattest; Verständigung (Begriff der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
    Die Klarstellung der Angriffsrichtung der Revisionsrügen wäre bereits innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; weitere Nachweise bei Cirener, NStZ-RR 2014, 33, 34).
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusens von Ausländern (Vermittlung

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Damit war das in § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut, das in der Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens gegenüber Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und in dem Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42 und Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18), noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet.

    Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Scheineheschließung erlaubt daher jedenfalls nicht ohne Weiteres den Schluss auf die für eine Bandenabrede erforderliche Vereinbarung von zwei Tätern, künftig Straftaten mit zumindest einem weiteren Beteiligten zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 29).

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Eine Strafbarkeit tritt sogar dann ein, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestand (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262 ff.; Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, NJW 2016, 419, 420).
  • LG Aachen, 02.04.2019 - 66 Qs 18/19

    Falsche Angaben gegenüber dem BAMF im Asylverfahren strafbar?

    Eine etwaige Tat dürfte vorliegend mit dem Erhalt der Duldung nach gescheiterter Abschiebung im Jahre 2010 beendet gewesen sein (vgl. Huber AufenthG/Hörich, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 95 Rn. 226; BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, Rn. 42, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Februar 2016 - Ss 9/16 (8/16) -, Rn. 5, juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    a) Insbesondere ist - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu der Revision zutreffend hingewiesen hat hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Taten nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG keine Verfolgungsverjährung eingetreten, da diese im Hinblick auf das gesetzliche Höchstmaß der Freiheitsstrafe von drei Jahren einer fünfjährigen Verjährungsfrist unterliegen (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), die mit der Beendigung der Tat beginnt (§ 78a Satz 1 StGB) - also frühestens mit der Erteilung der jeweiligen Duldung (vgl. BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 43) -, auch hinsichtlich der ältesten, frühestens mit Erteilung der Duldung vom 7. Januar 2008 beendeten Tat selbst unter Außerachtlassung von Unterbrechungstatbeständen (§ 78c StGB') bei Erlass des angefochtenen Urteils noch nicht abgelaufen war und deren Ablauf seither gehemmt ist (§ 78b Abs. 3 StGB).

    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 18; BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 42; Senatsbeschluss vorn 9, März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) -), wobei seit dem 28.08.2007 auch wieder das Erschleichen einer Duldung, also das Machen oder Benutzen unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit dem Ziel, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AuslG (Duldung) zu erlangen, strafbar ist (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30, 05.2012 -111-3 RVs 62/12, juris Rn. 7; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 55).

    Die Vorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld ausländerrechtlicher Entscheidungen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn, 19 f.; BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 20, 42; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56; MünchKomm.

    Es genügt daher, wenn der antragstellende Ausländer solche Angaben macht, die im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer Duldung geeignet sind (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 19; BGH NJW 2016, 419 ff.- juris Rn.17, 20; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 - 111-3 RVs 62/12, juris Rn. 8; MünchKomm.

    StGB/Gericke, a. a. 01 Zur Erteilung der Bescheinigung braucht es hingegen nicht zu kommen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. juris Rn. 19; BGH NJW 2016, 419 ff, juris Rn. 42; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56).

    Strafbarkeit besteht sogar dann, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht (vgl. BGH NJW 2016, 419 ff. -juris Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 111-3 RVs 62/12, juris Rn. 8; Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56).

    Die Angaben müssen der Ausländerbehörde vom Täter zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BGH NJW 2016, 419 ff. -juris Rn. 42; MünchKomm-StGB/Gericke, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 101), also entweder vor der Ausländerbehörde gemacht worden oder - bei schriftlicher Antragstellung - dieser zugegangen sein (vgl. Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Aufenthaltserlaubnis zum Familennachzug

    Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist es nicht erforderlich, dass die falschen Angaben des Antragstellers zur Beschaffung des Aufenthaltstitels oder der Duldung konkret geeignet waren; es genügt, wenn der antragstellende Ausländer solche Angaben macht, die im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer unrechtmäßigen Duldung geeignet sind; Strafbarkeit bestünde sogar dann, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestünde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 - juris Rn. 20).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Trotz dieser Verselbständigung gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt daher lediglich eine vorsätzliche und rechtswidrige, nicht notwendig jedoch auch mit Strafe zu ahndende Haupttat des Geschleusten voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, NJW 2016, 419, 420; vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; MüKoStGB/Gericke, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2 f.; Mosbacher in Ignor/Mosbacher, Hdb. ArbeitsstrafR, 3. Aufl., § 4 Rn. 243, 272; NKAuslR/Fahlbusch, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 11 ff.).
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Das gilt auch im Falle des hier betroffenen § 97 Abs. 2 AufenthG (vgl. BGH, NJW 2016, 419 ff.; Westphal/Stoppa a. a. O., S. 748; Mosbacher a. a. O., § 96 Rn. 39).

    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass sich sämtliche Bandenmitglieder persönlich zur Begehung der Bandentaten verabredet haben oder sich auch nur alle untereinander kennen, sofern nur jeder von ihnen den Willen hat, sich zur Begehung der jeweils in Aussicht genommenen Straftaten mit mindestens zwei anderen zu verbinden (vgl. BGH, NJW 2016, 419 ff.; Wesphal/Stoppa a. a. O., S. 748).

    Im Gegenteil kann ein arbeitsteiliges Zusammenwirken sogar ein Indiz für ein Handeln im Rahmen einer Bandenabrede darstellen (vgl. BGH, NJW 2016, 419 ff.).

  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Dort müssen sie nicht entscheidungserheblich oder auch nur konkret geeignet sein, die Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Duldung zu bewirken (vgl. z.B. BGH NJW 2016, 419, Rn. 42 bei juris; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl. 2018, § 95 AufenthG Rn. 105 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in subjektiver Hinsicht lediglich bedingten Vorsatz hinsichtlich der objektiven Merkmale voraussetzt (Senatsbeschluss vom 22.01.2020, Az. 205 StRR 1735/19; im Schrifttum z.B. MüKo-StGB/Gericke a.a.O. Rn. 116; Erbs/Kohlhaas/Senge a.a.O. Rn. 60; Huber AufenthG/Hörich, 2. Aufl. 2016, § 95 AufenthG Rn. 256 f.; BeckOK AuslR/Hohoff, 24. Ed. 01.11.2019, § 95 AufenthG Rn. 99) oder aber als Delikt mit überschießender Innentendenz zu interpretieren ist, welches eine auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichtete Absicht erfordert (Mosbacher in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 10 Rn. 31; derselbe NStZ 2015, 605; auf eine "Absicht" des Täters abgestellt wird - nicht tragend - auch bei BGH, Urteil vom 24.10.2007, Az. 1 StR 189/07, Rn. 50 bei juris; BGH NJW 2016, 419, Rn. 42 bei juris).

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, denn die Ausführungen zu ihrer Begründung lassen die Angriffsrichtung der Rüge nicht eindeutig erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, juris Rn. 55 mwN (insoweit in NJW 2016, 419 nicht abgedruckt); Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, juris Rn. 16 (insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Möglich wäre aber auch eine Entscheidung, mit Blick auf das gesetzliche Schutzkonzept pauschalere Behauptungen genügen zu lassen, die dann vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, juris, Rn. 61 f. und BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, NStZ 2013, S. 724 f., jeweils zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. allgemein zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens beim Fehlen des Negativattestes BGHSt 56, 3 ).
  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

  • LG Aachen, 18.11.2020 - 63 KLs 25/19
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

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