Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25425
BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14 (https://dejure.org/2015,25425)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14 (https://dejure.org/2015,25425)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - XII ZB 667/14 (https://dejure.org/2015,25425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 Abs 5 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 30 Abs 1 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärenden Beschluss

  • IWW

    § 30 Abs. 1 FamFG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 406 Abs. 5 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Beschlusses mit der Rechtsbeschwerde durch den Gegner bzgl. Ablehnung eines Sachverständigen (hier: Regelung der elterlichen Sorge)

  • rewis.io

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärenden Beschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Beschlusses mit der Rechtsbeschwerde durch den Gegner bzgl. Ablehnung eines Sachverständigen (hier: Regelung der elterlichen Sorge)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger mit Erfolg abgelehnt: Rechtsbeschwerde unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der befangene Sachverständige - und die Rechtsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde bei begründeter Ablehnung eines Sachverständigen nicht statthaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsbeschwerde gegen einen die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärenden Beschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde bei begründeter Ablehnung eines Sachverständigen nicht statthaft

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtmittel gegen Ablehnungsgesuch für begründet erklärende Entscheidung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Kein Rechtsmittel! (IBR 2015, 647)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1197
  • FGPrax 2015, 288
  • FamRZ 2015, 1875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14
    Eine Rechtsbeschwerde ist vielmehr gleichwohl unzulässig, wenn das Gesetz eine Anfechtung der Entscheidung ausschließt (BGH Beschlüsse vom 12. September 2002  III ZB 43/02  NJW 2002, 3554 und vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 5).

    Vielmehr wird einem Beschwerdeführer durch die Rechtsmittelzulassung die Einlegung einer Rechtsbeschwerde nur ermöglicht, wenn und soweit sie nach dem Gesetz statthaft und auch sonst zulässig ist (Senatsbeschluss vom 26. September 2012  XII ZB 664/10  FamRZ 2013, 213 Rn. 7; BGH Beschluss vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 6).

    Daher vermag auch eine positive Zulassungsentscheidung den Rechtsmittelzug gegen den einem Ablehnungsgesuch stattgebenden Beschluss nicht zu eröffnen, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht mit Hilfe einer Zulassung der Anfechtung unterworfen werden kann (Senatsbeschluss vom 26. September 2012  XII ZB 664/10  FamRZ 2013, 213 Rn. 7; BGH Beschluss vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 6).

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZB 664/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beschwerdebefugnis der Staatskasse

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14
    Vielmehr wird einem Beschwerdeführer durch die Rechtsmittelzulassung die Einlegung einer Rechtsbeschwerde nur ermöglicht, wenn und soweit sie nach dem Gesetz statthaft und auch sonst zulässig ist (Senatsbeschluss vom 26. September 2012  XII ZB 664/10  FamRZ 2013, 213 Rn. 7; BGH Beschluss vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 6).

    Daher vermag auch eine positive Zulassungsentscheidung den Rechtsmittelzug gegen den einem Ablehnungsgesuch stattgebenden Beschluss nicht zu eröffnen, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht mit Hilfe einer Zulassung der Anfechtung unterworfen werden kann (Senatsbeschluss vom 26. September 2012  XII ZB 664/10  FamRZ 2013, 213 Rn. 7; BGH Beschluss vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 6).

  • BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14
    Eine Rechtsbeschwerde ist vielmehr gleichwohl unzulässig, wenn das Gesetz eine Anfechtung der Entscheidung ausschließt (BGH Beschlüsse vom 12. September 2002  III ZB 43/02  NJW 2002, 3554 und vom 13. November 2008  IX ZB 231/07  FamRZ 2009, 223 Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14
    Da das Amtsgericht durch Beweisbeschluss vom 8. Oktober 2013 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und damit entschieden hat, die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme festzustellen, sind auf die Erhebung des betreffenden Beweises gemäß § 30 Abs. 1 FamFG die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011  XII ZB 6/11  FamRZ 2012, 293 Rn. 8 und vom 15. September 2010  XII ZB 383/10  FamRZ 2010, 1726 Rn. 11, 18; Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 30 Rn. 10; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 30 Rn. 1).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14
    Da das Amtsgericht durch Beweisbeschluss vom 8. Oktober 2013 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und damit entschieden hat, die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme festzustellen, sind auf die Erhebung des betreffenden Beweises gemäß § 30 Abs. 1 FamFG die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011  XII ZB 6/11  FamRZ 2012, 293 Rn. 8 und vom 15. September 2010  XII ZB 383/10  FamRZ 2010, 1726 Rn. 11, 18; Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 30 Rn. 10; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 30 Rn. 1).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    Die Bindungswirkung des § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO tritt nur hinsichtlich des Vorliegens eines Zulassungsgrundes nach § 574 Abs. 2 ZPO ein, eröffnet aber nicht ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 - XII ZB 667/14, MDR 2015, 1197 Rn. 6; vom 8. Juli 2010 - VII ZB 36/08, NJW-RR 2010, 1318 Rn. 8; jeweils m.w.N.).

    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 aaO [juris Rn. 7]; vom 26. September 2012 - XII ZB 664/10, FamRZ 2013, 213 Rn. 7; vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, VersR 2011, 1588 Rn. 5; vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, VersR 2003, 1007 [juris Rn. 2 f.]; jeweils m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht

    Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gehört jedoch auch die Prüfung sämtlicher gesetzlich vorgesehener Zulässigkeitsvoraussetzungen, mithin u.a. die Frage, ob die als Rechtsmittelführer in Betracht kommenden Beteiligten durch die angegriffene Entscheidung überhaupt beschwert sind bzw. ihnen gegen die Beschwerdeentscheidung ein Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - XII ZB 664/10, Rn. 7 = NJOZ 2013, 601f.; BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14, Rn. 6 = BeckRS 2015, 16021).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    Dies gilt unabhängig davon, ob eine solche Entscheidung bereits durch das Prozessgericht oder erst durch das Beschwerdegericht getroffen wurde und ob letzteres - irrtümlich - ein Rechtsmittel zugelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.07.2015 - XII ZB 667/14, LS und Rdn. 6 f., juris = BeckRS 2015, 16021; ferner HK-ZPO/Siebert, 9. Aufl., § 406 Rdn. 14; MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 406 Rdn. 18; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 406 Rdn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht