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   BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19   

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https://dejure.org/2021,34072
BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19 (https://dejure.org/2021,34072)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2021 - IX ZB 85/19 (https://dejure.org/2021,34072)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - IX ZB 85/19 (https://dejure.org/2021,34072)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 Nr 1 InsVV
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse; Vergleichsberechnung zur ...

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV, § ... 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV, § 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO, § 3 InsVV, § 63 InsO, § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO, § 577 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, § 171 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 InsO, § 171 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 1a Halbsatz 2 ZVG, § 74a Abs. 5 Satz 2 ZVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 171 Abs. 1 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG, § 60 InsO, § 171 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 171 Abs. 2 Satz 1 InsO

  • Wolters Kluwer

    Freihändige Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse zwischen Verwalter und Absonderungsberechtigten; Ermittlung der Höhe ...

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse; Vergleichsberechnung zur ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei freihändiger Verwertung einer Immobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1 ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    A) Im Fall der freihändigen Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter kann dieser Anspruch auf eine Mehrvergütung haben, die sich auf höchstens 2 % des Verwertungserlöses beläuft. b) Ist zwischen Verwalter und ...

  • rechtsportal.de

    InsO § 63 Abs. 1 ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Freihändige Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse zwischen Verwalter und Absonderungsberechtigten; Ermittlung der Höhe ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse; Vergleichsberechnung zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvergütung für freihändige Veräußerung eines belasteten Grundstücks!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Ermittlung der Mehrvergütung des Insolvenzverwalters bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrvergütung des Insolvenzverwalters bei Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks (IVR 2021, 116)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1872
  • NZI 2021, 1036
  • WM 2021, 1710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).

    Vielmehr geht es in beiden Fällen auch und gerade darum, im Interesse der Absonderungsberechtigten und der übrigen Gläubiger (Erhöhung der Masse und der Quote der nicht gesicherten Gläubiger, vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 12; Graeber/Graeber, aaO Rn. 99) einen (genügenden) Anreiz für die Verwertung derartiger Gegenstände durch den Insolvenzverwalter zu setzen.

    aa) Allerdings trifft der Ausgangspunkt in den Überlegungen der Vorinstanzen zu, die Begrenzung der Vergütung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV bringe die Vorstellung des Verordnungsgebers zum Ausdruck, dass die Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstands auch den ungesicherten Gläubigern noch einen Nutzen bringen soll, indem die zweite Hälfte des Feststellungskostenbeitrags nicht für die Vergütung des Verwalters verbraucht werden darf, sondern der Masse vorbehalten bleiben muss (vgl. die Verordnungsbegründung bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., dort zu 4., dritter Absatz; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 12; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 1 Rn. 57).

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).

    Zwar ist auch eine Mehrvergütung Bestandteil der Regelvergütung, auf die sich Zu- und Abschläge gemäß § 3 InsVV beziehen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 48; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 6).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 22).

    Zu- und Abschläge sind tätigkeitsbezogen und sollen es ermöglichen, einem erheblichen Mehr- oder Minderaufwand des Verwalters gerecht zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 10; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 19).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 22).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Zu- und Abschläge sind tätigkeitsbezogen und sollen es ermöglichen, einem erheblichen Mehr- oder Minderaufwand des Verwalters gerecht zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 10; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 19).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 53/09

    Bindung des Insolvenzverwalters: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Wäre eine Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV bei der freihändigen Veräußerung von Grundstücken ausgeschlossen, könnte das ungeachtet der Pflicht des Verwalters zur bestmöglichen Verwertung (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 53/09, NZI 2011, 138 Rn. 15) und seiner eventuellen Haftung nach § 60 InsO bei Verletzung dieser Pflicht nachteilige Auswirkungen auf die Effizienz von solchen Verwertungshandlungen haben.
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Zwar ist auch eine Mehrvergütung Bestandteil der Regelvergütung, auf die sich Zu- und Abschläge gemäß § 3 InsVV beziehen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 48; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 6).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Verwertung mit Absonderungsrechten

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19
    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 22).
  • LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10

    Eine Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines Insolvenzverwalters wird

  • LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 17659/21

    Wirecard - Arrest

    Danach bleibt der den gepfändeten Teil übersteigende Restbetrag pfandfrei; da jede der gepfändeten Forderungen (Konten, Depots etc.) der Pfändungsverstrickung nur in Höhe eines Betrages von EUR 35 Mio. unterliegt, kann auf den jeweils darüberhinausgehenden Betrag - soweit vorhanden - vom Kläger noch zugegriffen werden (vgl. OLG München WM 2021, 2432, 2433 = NZI 2021, 1035, 1036; OLG München, Beschluss vom 5.10.2021, Az: 3 W 1414/21 - zit. nach juris; Haidn WuB 2022, 92 f.; Köllner NZI 2021, 1036; Mayer in: BeckOK ZPO, 44. Edition Stand 1.3.2022, § 916 Rn. 17; Bittmann in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 111 h Rn. 2).
  • LG Dresden, 22.06.2022 - 5 T 722/21

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

    Ebenso braucht das Beschwerdegericht nicht zu prüfen, ob die Höhe des Gesamtzuschlages dadurch gekappt wird, dass nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV die Mehrvergütung auch unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen auf 50 % des Betrages begrenzt ist, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2021, IX ZB 85/19, Rn. 20 ff.).
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