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   BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89   

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https://dejure.org/1990,2016
BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89 (https://dejure.org/1990,2016)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1990 - 3 StR 406/89 (https://dejure.org/1990,2016)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1990 - 3 StR 406/89 (https://dejure.org/1990,2016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache - Rechtsmißbräuchlicher Antrag - Unzulässigkeit - Unterbliebene Vereidigung eines Zeugen aufgrund eines Teilnahmeverdachtes - Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines Berichterstatters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 99
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89
    Unabhängig davon hat allein der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob aus tatsächlichen Gründen ein Teilnahmeverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO vorliegt (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71) [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56].
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89
    Wird ein Beweisantrag trotz Kenntnis der dienstlichen Erklärung des Richters, zu der behaupteten Beweistatsache nichts bekunden zu können, aufrechterhalten, so kann hierin genügend Grund zu der Annahme liegen, dies geschehe nur deshalb, um den Richter auszuschalten und das Gericht an der Ausübung seines Amtes zu hindern (BGHSt 7, 330).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89
    Unabhängig davon hat allein der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob aus tatsächlichen Gründen ein Teilnahmeverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO vorliegt (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71) [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56].
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    So ist es rechtsmißbräuchlich, wenn ein Antrag nur zum Schein der Sachaufklärung gestellt wird, mit ihm in Wahrheit aber verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (BGH StV 1991, 99, 100).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung,

    vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1990 - 3 StR 406/89 -, StV 1991, 99, und vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 -, BGHSt 38, 111.
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Der Beweisantrag kann dann - wie hier geschehen - als unzulässig abgelehnt werden (BGHSt 7, 330; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4).
  • OLG Brandenburg, 06.07.1994 - 2 Ss 8/94

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax; Anforderungen an

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  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).

    Ein deutliches Indiz für diesen sachfremden Zweck ist das Beharren auf einer Zeugenvernehmung, wenn der als Zeuge benannte Richter bereits dienstlich erklärt hat, daß er die Behauptung, für die er als Zeuge benannt wurde, nicht bestätigen könne (vgl. u.a. BGHSt 7, 330, 331; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4).

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich -

    Die tatsächliche Beurteilung des Gerichts ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 60 Rdn. 34).
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