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   BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95   

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BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95 (https://dejure.org/1995,1630)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 (https://dejure.org/1995,1630)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95 (https://dejure.org/1995,1630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv fördernder Beitrag - Fehlender Gehilfenvorsatz - Bloßes Dabeisein im Sinne aktiven Tuns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 48
  • StV 1996, 87 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95
    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5, Hilfeleisten 12), doch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR a.a.O. Hilfeleisten 12).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95
    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5, Hilfeleisten 12), doch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR a.a.O. Hilfeleisten 12).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95
    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5, Hilfeleisten 12), doch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR a.a.O. Hilfeleisten 12).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Anders liegt es nur, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (BGH NJW 2008, 1460, 1461; vgl. auch BGH StV 1996, 87).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Denn dabei bleibt unberücksichtigt, dass auch die Schaffung einer sichereren Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten als Aufklärungserfolg ausreichen kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, NStZ-RR 1996, 48).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Gleiches gilt, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 27 Rdn. 12; vgl. auch BGH StV 1996, 87).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Diese ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des weiteren Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre (bisherigen) Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ 2016, 720 f.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95 - Rn. 4 m.w.N.; juris = NStZ-RR 1996, 48; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 285/21

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln: Mitfahrt als Beifahrer in einem

    Eine grundsätzlich in Betracht kommende psychische Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln durch den Mitangeklagten könnte zwar unter Umständen durch bloße Anwesenheit im Sinne eines "Dabeiseins" oder "Zugegenseins" verwirklicht worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2018 - 2 StR 361/18, juris Rn. 14; Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 StR 108/18, NStZ 2019, 461 Rn. 7; vom 15. Dezember 2011 - 2 StR 505/11, juris Rn. 5; vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 42 Rn. 6; vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 5).

    Sie setzte aber sorgfältige und genaue Feststellungen dahin voraus, dass und inwieweit der Angeklagte durch seine Mitfahrt die Fahrertätigkeit des Mitangeklagten tatsächlich förderte und sich dessen bewusst war, etwa, indem er diesem ein für die Tatbegehung entscheidendes erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelte (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2018 - 2 StR 361/18, juris Rn. 14; Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 StR 108/18, NStZ 2019, 461 Rn. 7; vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15; vom 30. März 1994 - 3 StR 726/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 33; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 5; Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3; MüKoStGB/Oglakcioglu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 440 f.; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30 Rn. 148; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vorb.

  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06

    Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch

    Es bedarf aber bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 15).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Sie ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. zu § 31 BtMG; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27 mwN; siehe auch MüKo-StGB/Maier, 2. Aufl., § 46b Rn. 61; BeckOK-StGB/von Heintschel-Heinegg, 29. Edition, § 46b Rn. 14).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Doch bedarf es, soweit der Angeklagten zur Last fällt, die Taten des B. durch bloßes Dabeisein unterstützt zu haben, besonders sorgfältiger und genauer Feststellungen auch zur subjektiven Tatseite, daß und wodurch sie die Tatbegehung durch B. konkret gefördert oder erleichtert hat (std. Rspr.; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

  • BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16

    Revision nach Strafverurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln:

  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 476/04

    Unterlassene Erörterung eines Aufklärungserfolges nach § 31 Nr. 1 BtMG bei einem

  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01

    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15

    Aufklärungshilfe (Zusammenhang mit aufgedeckter Tat; sichere Grundlage für

  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung -

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 211/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; erweiterter

  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96

    Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein"

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 648/96

    Anwendbarkeit und tatbestandliche Voraussetzungen des § 31 Nr. 1

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