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   BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01   

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BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01 (https://dejure.org/2001,1915)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3 StR 191/01 (https://dejure.org/2001,1915)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01 (https://dejure.org/2001,1915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 89 Abs. 1 BörsenG; § 46 StGB; § 59 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK
    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität (Mitursächlichkeit); Unerfahrenheit; Strafzumessung bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes; Verwarnung mit Strafvorbehalt; Berechnung des Vermögensschadens bei Optionsgeschäften

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft - Freispruch - Betrug - Verleitung zur Börsenspekulation - Strafausspruch - Verwarnung mit Strafvorbehalt - Unterer Kriminalitätsbereich - Strafzumessungsfehler - Beschleunigungsgebot

  • Judicialis

    BörsG § 89 Abs. 1; ; StGB § 59; ; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BörsenG § 89 Abs. 1; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt; "Unerfahrenheit" im Sinn des BörsenG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 89
    Strafbares Verleiten zu Börsentermingeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit eines Kapitalanlegers auch nach bereits erlittenen Verlusten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 84
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99

    Betrug; Warenterminoptionen; Verleitung zu Börsenspekulationen; Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Entgegen der Meinung des Landgerichts kann dabei aus der Tatsache allein, daß ein Anleger bereits vorher bei Warenterminoptionsgeschäften Kapitalverluste erlitten hatte oder sich allgemein der Möglichkeit von Verlusten bewußt war, nicht auf die Einsicht in deren Funktionsweise und grundlegenden Prinzipien geschlossen werden (vgl. BGHR BörsenG § 89 Unerfahrenheit 1; Erbs/Kohlhaas/Fuhrmann, Börsengesetz 104. ErgLfg. § 89 Rdn. 10; Schwark, Börsengesetz 2. Aufl. § 89 Rdn. 8; Wach, Der Terminhandel in Recht und Praxis 1986 Rdn. 324).

    Dabei kann es ein Indiz für ihre Unerfahrenheit sein, daß sie trotz der vorangegangenen, verlustreichen Optionsgeschäfte nochmals Optionen gekauft haben, die kaum eine realistische Gewinnchance boten (vgl. BGHR BörsenG § 89 Unerfahrenheit 1).

  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Einer Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt neben dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil sowie den Belastungen durch eine lange Verfahrensdauer bei der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung von Gewicht zu (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 und MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 12).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Wegen der Berechnung der angemessenen Frist zur Verfahrenserledigung und der im Urteil darzustellenden Umstände verweist der Senat auf seine Entscheidungen BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 und NStZ 1999, 313.
  • BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96

    Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Zwar sprechen durchaus gewichtige Umstände - vor allem die lange Verfahrensdauer, die allerdings nicht ohne weiteres einen "besonderen Umstand" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGHSt 27, 274, 275 f.; BGH StV 1995, 19, 20; KG NZV 1997, 127) - zu Gunsten des Angeklagten.
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Zwar sprechen durchaus gewichtige Umstände - vor allem die lange Verfahrensdauer, die allerdings nicht ohne weiteres einen "besonderen Umstand" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGHSt 27, 274, 275 f.; BGH StV 1995, 19, 20; KG NZV 1997, 127) - zu Gunsten des Angeklagten.
  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Zwar sprechen durchaus gewichtige Umstände - vor allem die lange Verfahrensdauer, die allerdings nicht ohne weiteres einen "besonderen Umstand" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGHSt 27, 274, 275 f.; BGH StV 1995, 19, 20; KG NZV 1997, 127) - zu Gunsten des Angeklagten.
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85

    Schadenshöhe - Berechnung - Betrug - Optionen

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    dd) Die Prüfung, ob die angefochtenen Durchsuchungsbeschlüsse zu Recht auch auf den Anfangsverdacht ... gestützt worden sind, oder ob sie - insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation einer Pandemie - auf den Anfangsverdacht für die Verwirklichung anderer Straftatbestände, etwa des Betrugs (vgl. hierzu: LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 53 u. 66; BGH, Urteile vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01; vom 8. Juli 1981 - 3 StR 457/80; Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82) oder des (Vermittlungs-)Wuchers (MüKoStGB/Pananis, 3. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 21 u. 39; Schönke/Schröder/Heine/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 17 u.19; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 291 Rn. 38 u. 52), hätten gestützt werden können, ist dem Senat aufgrund der Zuständigkeitsregelung der § 120b Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht möglich.
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Vielmehr kommt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nur dann in Betracht, wenn die Umstände von besonderem Gewicht sind und die Tat aus dem Kreis vergleichbarerer gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist (vgl.: BGH NStZ-RR 2002, 84, 85; OLG Nürnberg a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

    b) Die Taten lagen im unteren Kriminalitätsbereich und waren durch besondere Umstände im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB gekennzeichnet, die sie von den Durchschnittsfällen deutlich abhoben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit so wesentlich mindern, dass ein Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheint (vgl. BGH wistra 2002, 22, 23 mwN).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen

    Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist (BGH NStZ-RR 2002, 84, 85; BayObLG und KG, jeweils a.a.O.).

    Fraglich erscheint auch, ob einer - vom Landgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 59 StGB allerdings nicht mehr ausdrücklich erwähnten - Schadenswiedergutmachung aus dem Angeklagten nicht unmittelbar zugeordneten Vermögensmassen bei der Strafzumessung eine wesentliche Bedeutung zukommen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 84, 85).

    Da sich die aufgezeigten Strafzumessungsfehler auf die verhängten Einzelstrafen ausgewirkt haben können und die Verwarnung eng mit der vorbehaltenen Strafe verknüpft ist, war der Strafausspruch insgesamt mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben (vgl. BGHR StGB § 59 Gesamtwürdigung 2).

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    "Besondere Umstände" im Sinne von § 59 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH NStZ-RR 2002, 84 [85]; OLG Hamm BeckRS 2009 15621; OLG Nürnberg NJW 2007, 526 [527]; BayObLG …
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Bei betrügerischen Warentermingeschäften besteht der Vermögensschaden der Anleger in der Regel nicht in dem gezahlten Optionspreis; maßgeblich ist vielmehr die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten (plazierte Börsenprämie zuzüglich Brokerkommission) und der Provision eines seriösen inländischen Maklers (marktüblich 20 %) zusammensetzt (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 59).
  • OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21

    Ausnahmecharakter der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Pflicht zur Ausführung zum

    Dabei sind die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 22.08.2001 - 3 StR 191/01 - juris; vgl. auch: OLG Nürnberg NJW 2007, 526).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

    Sie gilt in der Regel nur für den unteren Kriminalitätsbereich, in dem "nicht immer auch eine Bestrafung erforderlich ist" (BT-Drs. 16/3038, S. 58 aE), und setzt auch in dem neugefassten § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB bestimmte besondere Umstände voraus, die die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit so wesentlich mindern, dass eine Bestrafung nicht geboten erscheint (vgl. zur früheren Rechtslage BGH wistra 2002, 22, 23 mwN).
  • OLG München, 06.07.2016 - 7 U 3913/14

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch bezüglich der Rückabwicklung von

    Unerfahren im Sinne der genannten Vorschrift ist, wer infolge fehlender Einsicht die Tragweite des konkreten Spekulationsgeschäfts in seiner ganzen Bedeutung nicht zu überblicken vermag (vgl. BGH, Urteil vom 22.8.2001 - 3 StR 191/01, zitiert nach juris, dort Rz. 7).
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem

    Mithin kann die der früheren Fassung zugrunde liegende Rechtsprechung, die der Vorschrift eher einen Ausnahmecharakter zuwies, nicht mehr ohne weiteres herangezogen werden (u.a. BGH, NStZ-RR 2002, 84; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, 152; OLG Nürnberg, NStZ 2007, 526).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begriff der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S. von § 244 Abs. 3 S.

  • KG, 01.02.2018 - 5 Ss 49/17
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