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   BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13   

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https://dejure.org/2013,26053
BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,26053)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2013 - 3 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,26053)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2013 - 3 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,26053)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 StGB; § 211 StGB
    Fehlende Vorwerfbarkeit einer Tatbegehung unter Alkoholeinfluss aufgrund von Alkoholabhängigkeit; Berücksichtigung der Alkoholisierung bei der Strafrahmenbestimmung sowie - neben anderen Gründen - bei der Verneinung niedriger Beweggründe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 50 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Strafurteil wegen Totschlags: Berücksichtigung der gleichen subjektiven Gesichtspunkte sowohl bei der Prüfung eines Mordmerkmals als auch bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Revision bei Ablehnung eines milderen Strafrahmens bei Begehung der Tat in verminderte Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Totschlags: Berücksichtigung der gleichen subjektiven Gesichtspunkte sowohl bei der Prüfung eines Mordmerkmals als auch bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
    Revision bei Ablehnung eines milderen Strafrahmens bei Begehung der Tat in verminderte Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13
    Das Gericht hat bei einer im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangenen Tat zu prüfen, ob eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist oder der Übergang in den milderen Strafrahmen deshalb zu unterbleiben hat, weil die geringere Schuld des Täters infolge seiner erheblich verminderten Schuldfähigkeit auf der anderen Seite durch schulderhöhende Elemente wieder derart aufgewogen wird, dass nur die vom Gesetz vorgesehene Regelstrafe schuldangemessen ist (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114).
  • BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (muslimische Ehe; Selbstbestimmungsrecht

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13
    Die von der Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des 5. Strafsenats (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - 5 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 234, 235; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333) vermisste Erwägung, dass eine Strafrahmenverschiebung deswegen abzulehnen sein könnte, weil die tatsächlichen Umstände, auf die die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit zurückging, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich waren, die zur Verneinung des Mordmerkmals aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten, war vorliegend nicht veranlasst.
  • BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13
    Diese Prüfung hat das Landgericht zwar knapp, aber im Ergebnis rechtsfehlerfrei vorgenommen, indem es darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte die verminderte Schuldfähigkeit zwar durch Alkoholkonsum selbst herbeigeführt, dies aber nicht "selbst verschuldet" hatte, weil ihm der Alkoholkonsum wegen seiner Alkoholabhängigkeit nicht "uneingeschränkt vorwerfbar" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 3 StR 505/08, NStZ-RR 2009, 230 (LS)) war.
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